Seit dem 9. November gelten in Bayern verschärfte Corona-Regeln. Die Anzahl der Corona-Intensivpatienten hatte am 8. November die Marke von 600 überschritten, womit die Krankenhaus-Ampel nun auf Rot gesprungen ist. Damit erhalten Ungeimpfte zu vielen Einrichtungen und Veranstaltungen keinen Zutritt mehr und auch am Arbeitsplatz gilt ab sofort größtenteils die 3G Regel.
Geimpft, genesen und getestet am Arbeitsplatz
Dabei müssen Ungeimpfte am Arbeitsplatz, die mit Kunden direkten Kontakt haben und in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten arbeiten, zwei Mal pro Woche einen negativen Schnelltest vorweisen. Welche Ausnahmen und weiterführende Bestimmungen gelten, wurde von der bayerischen Staatskanzlei zusammengefasst.
Um einen erneuten Lockdown zu vermeiden, ist die Implementierung dieser Maßnahmen notwendig. Denn vergleicht man die Inzidenz der Geimpften, welche bei etwa 60 liegt, mit der Zahl der Ungeimpften, die bei 537 liegt, liegt eine prekäre Situation vor. Auch wenn also die 2G und 3G (Plus) Regelungen ungerecht erscheinen, so ersparen sie zumindest einem Großteil der Bevölkerung eine Rückkehr in die Isolation.
Der Mittelstand in Bayern ist sich dessen ebenfalls bewusst. So hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) die Beschlüsse des bayerischen Kabinetts bereits zu Beginn des Monats begrüßt. Dazu sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die stark gestiegenen Inzidenzzahlen und die hohen und steigenden Hospitalisierungsraten lassen keine Wahl, als in den Hotspots und im Falle einer gelben oder roten Krankenhausampel die Maßnahmen zu verschärfen“.
Ähnliche Zustimmung folgte auch vom Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK). „Auch wenn die strengeren Regeln den Aufwand für die meisten Betriebe erhöhen, ist das allemal besser als ein erneuter Lockdown mit weitreichenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft“, betonte BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.
Wie ist die rechtliche Lage?
Damit Arbeitgeber die Maßnahmen tatsächlich umsetzen können, stellt sich die Frage wie klar die rechtliche Lage definiert ist. So muss beispielsweise eine Impfstatus-Abfrage möglich sein, doch ob dies mit den Datenschutzrichtlinien übereinstimmt, ist unklar. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) fordert deshalb eine schnelle Umsetzung eines gesetzlich geregelten Abfrageanspruchs für Betriebe.
Nichtsdestotrotz ist dieses Handeln seitens der Politik bei der rasanten Entwicklung des Infektionsgeschehen und der Impfverweigerung vonnöten – da ist sich der Mittelstand in Bayern einig.