„Wir machen Schluss mit der Zettelwirtschaft“, erklärte Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, vergangenen Freitag zur Verabschiedung des neuen Gesetzes. „Mit dem Gesetz werden Unternehmen spürbar von Bürokratie entlastet. Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) ist ein gemeinsamer Erfolg der Bundesregierung, der sich von seinem Entlastungsvolumen her sehen lassen kann“, so Altmaier weiter. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden laut Bundeswirtschaftsministerium so um bis 1,2 Milliarden Euro jährlich entlastet.
Erleichterungen durch das BEG III
Ziel des BEG III ist es, insbesondere KMUs spürbar zu entlasten. Dazu beinhaltet des Gesetz unterschiedliche Erleichterungen, von denen die wichtigsten für den Mittelstand folgende sind: Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe und Entlastung von Gründer der Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung.
Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung
Der „gelbe Zettel“ ist also bald Geschichte: ab 2021 hält die Digitalisierung auch bei der Krankmeldung Einzug. In Zukunft informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers, sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung. Durch die Reduzierung des manuellen Bearbeitungsaufwands sollen Unternehmen so deutlich Kosten sparen können.
Digitaler Meldeschein im Beherbergungsgewerbe
Deutlich entlastet werden durch ein digitales elektronisches Meldeverfahren auch Beherbergungsbetriebe. Zurzeit müssen Gäste noch papierhafte Meldescheine ausfüllen und unterschreiben. So fallen in der Hotellerie schätzungsweise jährlich rund 150 Millionen Bescheinigungen an. Durch das BEG III können Herbergen künftig optional ein digitales Meldeverfahren anbieten. Hierbei wird die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt (beispielweise durch die elektronischen Funktionen des neuen Personalausweises).
Entlastung von Gründern
Auch Unternehmensgründer werden durch das BEG III bei der Umsatzsteuervoranmeldungen deutlich entlastet. Damit wird eine weitere Zusage aus dem Koalitionsvertrag realisiert. Neben diesen Kernpunkten beinhaltet das neue Gesetze viele weitere Maßnahmen, unter anderem die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17 500 Euro auf 22 000 Euro Vorjahresumsatz oder den Wegfall der Anmeldepflicht zur Unfallversicherung für Unternehmer, die eine Gewerbeanzeige erstattet haben.
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Entlastungen noch nicht genug
Der durch das BEG III beschlossene Bürokratieabbau geht vielen Vertretern aus Wirtschaft und Politik noch nicht weit genug. „Der Abbau von Bürokratie hat für Unternehmen höchste Priorität. Doch die im Gesetz verabschiedeten Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Wirtschaft spürbar zu entlasten“, bekräftig der Präsident des IHK Schwaben, Dr. Andreas Kopton.