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Arbeitssicherheit in Unternehmen

Für viele Unternehmen ist es Pflicht, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestimmen. Diese ist dafür zuständig, die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorgaben zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.

Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht für alle Unternehmen, die eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern beschäftigen. Unternehmen, die zwischen zehn und 100 Mitarbeitern beschäftigen, können sich von der Pflicht zur Einstellung einer zusätzlichen Fachkraft für Arbeitssicherheit befreien lassen, müssen dann aber die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst erfüllen. Fortbildungsveranstaltungen gibt es bei den Berufsgenossenschaften. Ingenieure, Techniker oder Meister mit einer Berufserfahrung von zwei bis vier Jahren können sich in einem mehrwöchigen Kurs der BG zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen.

Hinweis: Für Unternehmen, die bei Erreichen der festgelegten Mitarbeiterzahl keine eigene oder externe Fachkraft für die sicherheitstechnische Betreuung (Arbeitssicherheit) haben, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Diese kümmert sich im Unternehmen um alle Belange der Arbeitssicherheit. Das Ziel ist die Verhinderung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten bei den Mitarbeitern. Denn kommt es mal zu einem Fall, dass Arbeitsschutzrichtlinien verletzt wurden und dadurch ein Arbeitnehmer zu Schaden kam, kann es für ein Unternehmen bei hohen Schadenersatzforderungen richtig teuer werden. Wurde der Arbeitsschutz jedoch eingehalten und auch von einer Fachkraft regelmäßig kontrolliert, übernimmt die Berufsgenossenschaft die entstehenden Kosten, da es sich dann um einen Arbeitsunfall handelt, der trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passiert ist.

Warum Arbeitsschutz so wichtig ist

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind in den letzten Jahren merklich gewachsen. So auch die Verantwortung, den Mitarbeitern eine sichere Umgebung auf der Arbeit zu gewährleisten, die den jeweils aktuellen Arbeitsschutzanforderungen entspricht. Unfälle während der Arbeitszeit können immer mal passieren, auch Infektionen sind in bestimmten Betrieben möglich. Da sich nicht alles verhindern lässt, gibt es die Berufsgenossenschaft, die im Fall der Fälle für die Kosten eines als Arbeitsunfalls anerkannten Vorfalls aufkommt. Die Berufsgenossenschaft prüft allerdings auch regelmäßig die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen im Betrieb und fordert regelmäßig Nachweise dazu ein. Erfüllt ein Unternehmen diese Pflicht nicht, kann die Berufsgenossenschaft die für Unfälle gezahlten Leistungen vom Betrieb zurückfordern. Es ist also extrem wichtig, dass jemand für dieses Thema zuständig ist und regelmäßig alle Nachweise erbringen kann.

Zu den üblichen Nachweisen gehören folgende Dokumente:

  • allgemeine Betriebsanweisungen
  • Unterweisungsnachweise
  • Regeln zu Schutzmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Gegenständen und Maschinen
  • je nach Gefährdungsbeurteilung im Betrieb weitere Nachweise

Was für Unternehmen wichtig ist

Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, die Schwachstellen im Unternehmen zu identifizieren und Schutzmaßnahmen dafür zu definieren. Diese kann je nach Betriebsart ganz unterschiedlich aussehen. Für die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestimmen. Diese hat die Aufgabe, das Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Stellt sie Mängel fest, sind diese der Unternehmensleitung zu melden und zeitnah zu beseitigen. Über die Schutzmaßnahmen sind Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu unterweisen. Das gilt für alle Neueinstellungen, aber auch für Mitarbeiter, die schon länger im Betrieb sind. Arbeiten Unternehmen mit bestimmten Gefahrstoffen, sind diese und der Umgang damit genau zu dokumentieren. Mitarbeiter-Vorsorgeuntersuchungen beim zuständigen Betriebsarzt sind ebenfalls wichtig. Ersthelfer für die betriebsinterne Erste Hilfe in Notsituationen, Brandschutzanforderungen und die Prüfung der Elektrogeräte und Anlagen gehören ebenfalls zu den Aufgaben, die ein Unternehmen regelmäßig festlegen und kontrollieren muss.

Externe Kraft beauftragen

Manche Unternehmen entscheiden sich dafür, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen. Das hat den Vorteil, dass sich die eigenen Mitarbeiter weiter um ihr Kerngeschäft kümmern können und sich nicht mit dem Thema Arbeitsschutz befassen müssen. Zwar entstehen dadurch Extrakosten, dafür beurteilt ein externer Mitarbeiter die vorhandenen Gefährdungspotenziale oft deutlich neutraler und sachlicher als eigene Mitarbeiter. Zudem ist dieser bereits gut ausgebildet und immer auf dem neuesten Stand, was die Arbeitssicherheit und deren Umsetzung in Unternehmen betrifft.

Fotonachweis: benfe

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