Ende April läuft die von der Bundesregierung gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Danach droht eine regelrechte Insolvenzwelle, falls viele Unternehmen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie und nach Monaten des Lockdowns zahlungsunfähig geworden sind.
Begrenzte Aussetzung seit Februar 2021
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde letztes Jahr als Hilfsmaßnahme für die von der Corona-Krise getroffenen Unternehmen eingeführt. Seit Oktober wurde ihr Anwendungsbereich eingegrenzt: Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist galt seitdem nur noch in Fällen, in denen zwar eine Überschuldung, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorlag. Im Januar folgte eine erneute Verlängerung und Begrenzung der Aussetzung: Seit Februar 2021 gilt die Aussetzung nur noch dann, wenn die Unternehmen einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Das heißt, dass Unternehmen mittlerweile nur noch von der Insolvenzantragspflicht befreit sind, wenn mit einer Auszahlung der Hilfen gerechnet werden kann.
Bis zu 25.000 „Zombieunternehmen“ werden künstlich am Leben gehalten
Dadurch, dass bei vielen Unternehmen eine mögliche Insolvenz durch die Corona-Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgeschoben wurde, rechnete das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bereits mit bis zu 25.000 „Zombieunternehmen“, die bald in die Pleite gehen könnten. Durch das erneute Greifen der Insolvenzantragspflicht wäre eine Insolvenzwelle dieser Unternehmen schon ab Ende Mai, spätestens aber nach dem Auslaufen der Hilfsprogramme wahrscheinlich.
Bisher nur wenige Firmeninsolvenzen in der Corona-Krise
Bislang wird die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen durch die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung deutlich nach unten gedrückt. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben im Januar 2021 beispielsweise nur etwa 1100 Unternehmen Insolvenz angemeldet. Dies waren über 31 Prozent weniger Insolvenzen als im Januar 2020 – obwohl dies vor der Corona-Krise war und die Wirtschaft somit noch nicht von harten Einschränkungen getroffen wurde.
Die bislang anhaltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kann damit als ein Grund für die bisher niedrigen Insolvenzzahlen gesehen werden. Am 30. April soll die Frist endgültig auslaufen. Handelsverbände und Gastronomen haben bereits eine Verlängerung bis Herbst oder Jahresende gefordert, doch die Politik hält sich hierzu noch bedeckt.