Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt seit kurzem für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die von der Corona-Krise betroffen sind, eine neue Förderung für professionelle Beratungen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zur Verfügung. Dazu ist am 3. April eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.
„Das zentrale wirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist, unsere Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und damit die erfolgreiche Vielfalt besonders der kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten“, so das Bundesamt in seiner Pressemitteilung dazu.
Beratungen bis 4.000 Euro werden übernommen
Das Förderangebot für Beratungsdienstleistungen zielt daher speziell auf Unternehmen des Mittelstands sowie Freiberufler: Für diese Unternehmen werden professionelle Beratungsleistungen mit bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil gefördert. Das heißt, Unternehmen müssen von nun an nur noch die Umsatzsteuer auf diese Dienstleistungen selbst zahlen, die sie wiederum als Betriebsausgabe zurückbekommen. BAFA-Präsident Torsten Safarik begrüßt diese Neuerungen: „Mehr Geld, schnell und unbürokratisch – mit der Förderung von Unternehmensberatungen für von Corona betroffene Unternehmen helfen wir einen Weg durch die Krise zu finden.“
Fristverlängerungen werden gewährt
Um den Unternehmen und Menschen weiterzuhelfen gewährt das BAFA darüber hinaus in vielen Bereichen großzügige Fristverlängerungen, wie beispielsweise bei der normalerweise strikten Frist in der Besonderen Ausgleichsregelung und den allgemeinen Fristen im Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“. Außerdem werden bis auf weiteres die Stichprobenkontrollen bei Energieaudits ausgesetzt.
Auch in allen anderen Bereichen geht das BAFA auf die besonderen Herausforderungen durch die Corona-Krise ein. Das BAFA empfiehlt allen betroffenen Antragstellern sich zu melden und ihre besondere Situation zu schildern, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. „Jeder erfolgreiche Antrag kann dabei helfen, ein Unternehmen in schweren Zeiten zu unterstützen und neue Aufträge für Handwerker vor Ort zu generieren“ betont BAFA-Präsident Torsten Safarik.
Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten des BAFA finden Sie auf der Internetseite www.bafa.de und unter den jeweiligen Programmen.