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Baugenehmigung für Dachgauben in Bayern?

Wer eine Dachgaube installiert, schafft mehr Wohnraum und wertet seine Immobilie dadurch auf. Doch oftmals ist dies gar nicht so einfach zu realisieren, denn es stellt sich Frage, ob für den nachträglichen Einbau einer Dachgaube eine Baugenehmigung erforderlich ist oder eben nicht. Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In diesem Artikel schauen wir uns genauer an, wie dies im Freistaat Bayern geregelt ist.

Immobilienaufwertung durch Dachgauben

Dachgauben eigenen sich, wie eingangs erwähnt, sehr gut dazu, den Wohnraum zu erweitern und so die jeweilige Immobilie aufzuwerten. Sie amortisieren sich also in der Regel immer. Sowohl private als auch gewerblich tätige Immobilienbesitzer können insofern von einem nachträglichen Einbau einer Dachgaube profitieren. Die Kosten für eine Dachgaube variieren dabei natürlich je nach Größe, Form, Fensteranzahl und baulicher Ausführung dieser. Als Faustregel kann gelten, dass Fertiggauben um das Zwei- bis Dreifache günstiger sind als maßgeschneiderte Dachaufbauten. Eine gewöhnliche Fertiggaube ist beispielsweise schon für 3.000 bis 4.000 Euro zu haben. Allerdings kommen dann noch die Kosten für den Einbau hinzu.

Dachgauben gibt es zwar in sehr unterschiedlichen Formen, beispielsweise als Spitz-, Flachdach- oder Trapezgauben. Doch die Funktion ist bei allen stets dieselbe: Es geht nicht nur um eine Wohnraumerweiterung, sondern auch um eine Verbesserung der Belüftung und Belichtung eines Gebäudes. Auch hilft eine Dachgaube dabei, die Temperatur des Raumes in Schach zu halten. Dies deshalb, weil im Gegensatz zu einem gewöhnlichen, schrägen Dachfenster die Sonnenstrahlen hier nicht senkrecht auftreffen und der dahinter liegende Raum in der Konsequenz nicht so schnell aufgeheizt wird.

Ob man für eine Dachgaube eine Baugenehmigung benötigt oder bloß ein sogenanntes Kenntnisgabeverfahren ausreicht, hängt nun von den jeweiligen baurechtlichen Bestimmungen eines konkreten Bundeslandes ab. Es ist also keineswegs so, dass eine Baugenehmigung immer verpflichtend ist. Schließlich sind Dachgauben im Grunde genommen auch »nur« Aufbauten, die keinen massiven Eingriff in die Gebäudearchitektonik mit sich bringen; sie haben beispielsweise keine Verbindung zur Außenwand eines Hauses. Dennoch kann es sein, dass eine Genehmigung erforderlich wird, denn eine Gaube verändert das Erscheinungsbild eines Gebäudes. Und sofern dies nicht in das Erscheinungsbild der Umgebung passen sollte, kann eine Errichtung eben auch mal untersagt werden. Hinzu kommen weitere mögliche Vorschriften der jeweiligen Gemeinde, des jeweiligen Bebauungsplanes sowie etwaige Vorschriften im Zusammenhang mit dem jeweils geltenden Denkmalschutz.

Wie ist es in Bayern?

Speziell in Bayern sieht die baurechtliche Situation in Bezug auf Dachgauben und vergleichbare Dachaufbauten so aus, dass sie nach Artikel 57 der Bayrischen Bauordnung eigentlich als verfahrensfrei gelten. Sofern also das entsprechende Grundstück im Geltungsbereich dieser Bauordnung liegt und die zu errichtende Gaube hinsichtlich ihrer Maße und Form den konkreten Festsetzungen der Satzung entspricht, ist keine Baugenehmigung vonnöten. Folglich kann es umgekehrt sein, dass etwa bei maßgeschneiderten Dachgauben, die die Festsetzungen der Satzung der Bauordnung überschreiten, eine Baugenehmigung erforderlich wird.

Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass man sich in jedem konkreten Fall beim zuständigen Bauamt erkundigen sollte, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Falls man eine benötigt, könnte es mit der Erteilung der Baugenehmigung künftig immerhin recht zügig vonstattengehen, denn der bayrische Bauminister Hans Reichhart hat erst kürzlich eine Reform angekündigt, der zufolge die Zeit von der Stellung eines Bauantrags bis zur Baugenehmigung maximal drei Monate betragen soll. Man darf also hoffnungsvoll sein.

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