Bei der aktuellen Herbst-Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion wurde als eine zentrale Forderung beschlossen, dass der Solidaritätszuschlag sofort und vollständig abgeschafft werden soll. Die Unternehmenssteuern sollen zudem auf 25 Prozent gesenkt werden. Nach den bisherigen Planungen der Großen Koalition soll der Solidaritätszuschlag erst Anfang 2021 abgeschafft werden und auch nur für einen Teil der Steuerzahler – rund 10 Prozent, darunter viele Unternehmen und Selbständige, müssten danach weiter zahlen.
„Unsere Unternehmen müssen entlastet werden“, heißt es daher zur Begründung in dem Resolutionsentwurf der CSU-Landtagsfraktion. Die Lage sei angesichts der Corona-Krise weiterhin sehr angespannt. Das Ziel der CSU sei daher, die schwierige wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise durch die Steuererleichterungen schnell zu entschärfen. Fraktionschef Thomas Kreuzer verwies zum Klausurauftakt insbesondere auf die Schlüsselrolle, die der gesamten deutschen Autoindustrie zukomme.
Unterstützung aus der Wirtschaft
Unterstützung für diese Vorhaben kommt seitens der Wirtschaft: So schreibt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) in Bayern in einer aktuellen Pressemeldung, dass er diese Forderungen der CSU ausdrücklich begrüße. Der Solidaritätszuschlag stelle nämlich eine unnötige Last für Selbstständige und Unternehmen dar: „Mit dem Soli-Beschluss des Bundestages werden vor allem Unternehmer, Selbstständige, aber auch gutverdienende Facharbeiter belastet. Er benachteiligt Millionen von Steuerzahlern und ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz“, betont Achim von Michel, Politikbeauftragter des BVMW in Bayern.
Bereits Verfassungsbeschwerde gegen Bestand des Solis anhängig
Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der zu zahlenden Körperschaft- und Einkommensteuer war nach der Wende als Sondersteuer 1991 für den Ostaufbau eingeführt worden und sollte die aus der Wiedervereinigung resultierenden finanziellen Lasten stemmen. Zum 31. Dezember 2019 ist der Solidarpakt II mit den Hilfen für Ostdeutschland und damit auch die Grundlage des Solidaritätszuschlags jedoch ausgelaufen.
Der BVMW hatte sich daher bereits im vergangenen Jahr vehement für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2020 eingesetzt und im Januar dieses Jahres auch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Die FDP fordert ebenfalls schon länger die Abschaffung des Solis. „Mit der CSU ist jetzt ein maßgeblicher Regierungspartner auf unsere Linie eingeschwenkt und beeinflusst dadurch den weiteren politischen Prozess. Wie die CSU sind auch wir der Ansicht, dass angesichts der noch immer dramatisch angespannten Lage in der Wirtschaft momentan unbedingt gelten muss: Unsere Unternehmen müssen entlastet werden“, betont der BVMW Bayern.