Seit gestern können von der Corona-Pandemie betroffenen KMU über ihre Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern einen sogenannten „Corona-Schutzschirm-Kredit“ beantragen. Der Kredit wird speziell zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise angeboten. Die LfA übernimmt dabei 90% und die Hausbank 10% des Kreditausfallrisikos (90-prozentige Haftungsfreistellung).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Angehörige der freien Berufe. Die Betriebsstätte oder Niederlassung muss allerdings in Bayern sein. Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits ist, dass das Unternehmen infolge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist, die vorher noch nicht vorlagen. Stichtag ist hier der 31. Dezember 2019.
Welche Konditionen gelten?
Grundsätzlich gefördert wird die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt dabei 10 Millionen Euro je Vorhaben und kann bis zu 100% des förderfähigen Vorhabens abdecken. Der Mindestbetrag liegt bei 10.000 Euro.
Der Kredit wird von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro mit flexibler Laufzeit von bis zu sechs Jahren angeboten. Für die ersten bis zu zwei Jahre besteht eine Tilgungsfreiheit. Der Kredit ist mit folgenden festen Zinssätzen und Einheitskonditionen ausgestattet:
- Für kleine und mittelständische Unternehmen (nach der offizielle EU-Definition) gilt: Ein Prozent Jahreszins und 90 Prozent Haftungsfreistellung.
- Für größere Unternehmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz gilt: Zwei Prozent Jahreszins und 90 Prozent Haftungsfreistellung.
Wie kann ich einen Kredit beantragen?
Beantragt werden kann der Corona-Schutzschirm-Kredit bei der jeweiligen Hausbank. Seit dem 7. April können Banken und Sparkassen entsprechende Kreditanträge bei der LfA Förderbank Bayern einreichen. Um Unternehmen die Kredite möglichst schnell zugänglich zu machen, wird bei einem LfA-Gesamtrisiko bis zu 500 000 Euro die Vergabeentscheidungen im vereinfachten Verfahren getroffen und grundsätzlich auf persönliche Mithaftung verzichtet.
Für Fragen zu dem Kredit stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der LfA Förderberatung unter der 089 2124 1000 zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php