Hubert Aiwanger, Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, und Ulrike Scharf, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, zeichnen zum fünften Mal Bayerns familienfreundlichste Unternehmen aus. Damit sollen Anreize für andere Unternehmen geschaffen werden und Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Familienunfreundlichkeit verstärkt den Fachkräftemangel
Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2022 fühlten sich 41% aller Eltern in Deutschland mindestens einmal aufgrund ihrer Elternschaft am Arbeitsplatz diskriminiert. So erlebten einige Eltern beispielsweise, dass ihnen weniger anspruchsvolle Aufgaben zugeteilt oder ihnen Aufstiegsmöglichkeiten verwehrt wurden. Weitere oft genannte Probleme sind unflexible Arbeitszeiten oder fehlendes Verständnis im Krankheitsfall eines Kindes. Ein familienunfreundlicher Arbeitsmarkt aber ist fatal, denn es führt zu noch mehr unbesetzten Stellen. Bayern leidet aber jetzt bereits – wie ganz Deutschland – am Fachkräftemangel. Arbeitnehmer können sich ihre Arbeitgeber mehr oder weniger aussuchen. Ein entscheidender Faktor, der Unternehmen für potenzielle Bewerber attraktiv macht, ist deshalb die Familienfreundlichkeit. Das bringt Vorteile für das eigene Unternehmen und hat auch gesamtgesellschaftlichen Nutzen.
Bewertungskriterien
Im Rahmen des Familienpakts Bayern ehren die beiden bayerischen Staatsministerien die 20 familienfreundlichsten Unternehmen mit der Auszeichnung „Erfolgreich.Familienfreundlich“. Die teilnehmenden Unternehmen werden auf individueller Basis bewertet. Das bedeutet konkret, dass der Erfolg nach den Leistungen bewertet wird, die ein Unternehmen entsprechend seiner Größe, Branchenzugehörigkeit und Standort in Sachen Familienfreundlichkeit erbringen kann. Maßgeblich sind außerdem fünf Kriterien: Familienbewusste Arbeitsbedingungen, Service- und Unterstützungsangebote, Personalentwicklung und Nachhaltigkeit, Information und Kommunikation sowie die Unternehmens- und Führungskultur. Die familienfreundlichen Maßnahmen, für die die Preisträger ausgezeichnet werden, sollten im Idealfall auf andere Unternehmen übertragbar sein. Für Ansätze, bei denen das nicht möglich ist, werden jedoch zusätzlich bis zu fünf Sonderpreise vergeben.
Teilnahmebedingungen
Die Preisverleihung wird voraussichtlich im Juni 2025 in München im Rahmen einer feierlichen Abendveranstaltung stattfinden. Den Veranstaltern ist dabei auch der Erfahrungsaustausch unter den Anwesenden wichtig: Erfolgreiche familienfreundliche Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, ihr Wissen an andere weiterzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Gewinnerzielungsabsicht der Unternehmen und Sitz oder Betriebsstätte in Bayern. Die Größe der Unternehmen spielt keine Rolle. Teilnehmen können sowohl kleine, mittlere als auch große Unternehmen. Die Jury besteht aus Vertretern der beiden Staatsministerien, den Wirtschaftspartnern des Familienpakts Bayern und Experten aus der Wissenschaft.
Die Bewerbungsphase startet am 2. Mai, jedoch ist derzeit schon eine Anmeldung für den Bewerbungsprozess möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.