Die manipulationssichere Umstellung der Kassensysteme vieler kleiner Unternehmen soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums eigentlich dieses Jahr umgesetzt werden. Angesichts der Auswirkungen von Corona und des Lockdowns baten Vertreter der Branche jedoch um eine Fristverlängerung dieser Pflicht. Das Bundesfinanzministerium hat dies bislang verweigert. Die Finanzminister aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben daher nun im Gegenzug gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben.
Bis Ende September sollen Kassen umgestellt werden
Das Bundesfinanzministerium verlangte ursprünglich, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen.
Vier Länder, darunter Bayern, verlängern Frist bis März 2021
Die vier Länder schaffen deshalb jetzt eigene Regelungen, um die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Darauf haben sich die Minister der Finanzen Albert Füracker (Bayern), Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen), Michael Boddenberg (Hessen) und Andreas Dressel (Hamburg) geeinigt.
„Bayern lässt seine Geschäfte und Unternehmen nicht im Stich. Unsere Unternehmen, kleine Einzelhändler und Gastwirte stehen in dieser Krisenzeit vor größten Herausforderungen“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker fest. „Das Bundesfinanzministerium hat sich einer vernünftigen Lösung verschlossen und eine Fristverlängerung zur technischen Umrüstung von Registrierkassen abgelehnt. Deshalb sind praktikable Lösungen auf Länderebene gefragt – Bayern, NRW, Hessen und Hamburg haben einen gemeinsamen pragmatischen und unbürokratischen Weg vereinbart“, so Füracker weiter.
Sicherheitssystem muss aber bis September bestellt sein
Die Ministerien aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben den zeitlichen Aufschub mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der vier Länder Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt sind oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. „Wir schaffen damit einen klaren Fahrplan, der die Sonderbelastungen durch die Corona-Pandemie angemessen berücksichtigt und den Betrieben Sicherheit bietet“, betont Füracker. Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.