Bayerns Finanzämter verlangen von mittelständischen Unternehmen eine Steuer auf Online-Werbung: Für Unternehmen, die Werbeanzeigen bei Google oder anderen Suchmaschinen gebucht haben, sollen 15 Prozent Quellensteuer für bis zu sieben Jahre rückwirkend fällig werden.
Bei Unternehmen mit größerem Werbebudget gehen diese Nachzahlungen schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich. Im bayerischen Mittelstand wird daher Kritik laut – auch angesichts dessen, dass die großen Online-Konzerne selbst kaum Steuern in der EU abführen. „Der bayerische Fiskus kapituliert vor Google und Co. und hält sich bei kleinen und mittelständischen Betrieben schadlos“, kritisierte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) Mario Ohoven gegenüber dem Münchner Merkur.
Die eigenwillige Argumentation der Finanzbehörden bei der Erhebung der Steuer: Die Ausgaben für Online-Werbung werden nicht länger als Betriebsausgaben gesehen. Stattdessen betrachtet man sie als Entgelt für die Nutzung von Googles Algorithmen, die die Platzierung von Werbung in den Suchmaschinen-Ergebnissen steuern. Nach dieser Lesart greift Paragraf 50a des Einkommensteuergesetzes, der die Abzugssteuer vorsieht.
Firmen sollen sich Geld von Internetriesen zurückholen
Eine Mehrbelastung der Unternehmen soll theoretisch vermieden werden: Das Geld könnten sich die Firmen von den Internetriesen zurückholen. Experten schätzen die Aussichten dafür jedoch als aussichtslos ein.
Der BVMW fordert daher die Einstellung dieser Praxis: Durch die Steuer würde den Firmen dringend benötigte Liquidität entzogen und Wettbewerbsnachteile für bayerische Firmen entstehen. Rechtlich gesehen ist es noch fraglich, ob die Steuer wirklich Bestand hat: Nach Jahren eine Steuerpflicht rückwirkend einzufordern, die einschließlich dem Finanzamt niemand erahnt hat, erscheint wenig berechtigt.
Der Staat treibe dennoch ein gefährliches Spiel mit der Existenz mittelständischer Unternehmer, weil er an die US-Konzerne nicht herankomme, meint Ohoven. Das Finanzministerium teilte mit, man halte die betroffenen Fälle offen, bis man in der juristischen Bewertung zu einer „bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung“ gekommen sei. Man habe „um eine zeitnahe Erörterung der Thematik auf Bund-Länder-Ebene gebeten“. Ohoven warnt: „Ein noch größerer Skandal wäre es, wenn das bayerische Abkassiermodell von anderen Bundesländern übernommen würde.“