Betriebliche Krankenversicherung (bkv) – die Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens schlechthin!
Autor: Peter Necker
„Wie überzeuge ich die besten Kräfte davon, in meinem Unternehmen zu arbeiten und zu bleiben?“ Diese Frage gewinnt angesichts des demografischen Wandels sowie des sich verschärfenden Fachkräftemangels zunehmend an Brisanz.
Um auch den Herausforderungen einer voraussichtlich längeren Lebensarbeitszeit gewachsen zu sein, sollte ein Kernziel eines jeden Arbeitgebers lauten, das wichtigste Betriebskapital, die Arbeitskraft und das KnowHow seiner Mitarbeiter, möglichst lange zu erhalten.
Betriebliche Krankenversicherung – was ist das?
Die bkv ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses abschließt. Mit dieser Zusatzversicherung können Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes geschlossen werden, die durch Leistungskürzungen im Rahmen von Gesundheitsreformen entstanden sind. Der Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer versicherte Person. Ausschließlich der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.
„Bei Maschinen ist die Wartung eine anerkannte Investition – eine Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter als Basis des zukünftigen Unternehmenserfolgs sollte als ebensolche gelten!“
Was leistet die bkv?
Neben Vorsorgebausteinen zu den beiden wichtigsten Volkskrankheiten `Rückenbeschwerden´ und `psychische Erschöpfung´ stehen z.B. auch Naturheilverfahren und verbesserte Zahnzusatzleistungen zur Auswahl.
Mit dem Alter steigen zwangsläufig auch die Fehlzeiten der Belegschaft! An dieser Tatsache kommt kein Arbeitgeber vorbei.
Laut Statistik verursacht z.B. ein AU-Tag eines Mitarbeiters (Personalkosten rund 123,-€) Gesamtausfallkosten bis zu 400,-€ für das Unternehmen. Umso wichtiger ist es – nicht zuletzt aus rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen- dieser Entwicklung frühzeitig und sinnvoll entgegenzuwirken. Dies kann auch durch den sogenannten `stationären Baustein´ erreicht werden: der Krankenversicherungsschutz der gesetzlich versicherten Belegschaft wird in Richtung `Privatpatient´ optimiert; dieser beinhaltet eine Reihe von Zusatzleistungen, die Familienmitglieder gegen einen geringen Zusatzbeitrag ebenso nutzen können. Doch auch privat Versicherte können von der bkv profitieren.
Für den Arbeitgeber liegen die Vorteile gleichfalls auf der Hand: Neben der steuerlichen Vergünstigung stärkt die Übernahme sozialer Verantwortung die Attraktivität des Unternehmens – nach wie vor ein Pluspunkt gegenüber der Konkurrenz im Kampf um qualifizierte Fachkräfte. Im Gegensatz zu Betriebsrenten profitieren die Mitarbeiter nicht erst nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Der `Mehrwert´ ist sofort erlebbar!
Warum bkv? – 8 gute Gründe
- Leichtere Mitarbeitergewinnung und -bindung: Arbeitgeber zeigen Sozialkompetenz; ein zusätzlicher Benefit – auch für Familienmitglieder- und ein gutes Firmen-Image
- Gesundheitsförderung reduziert Fehlzeiten: Wer besser versorgt wird, ist seltener und kürzer krank; die Investition in Gesundheit rechnet sich
- Höhere Arbeitsmotivation der Mitarbeiter: Bessere Gesundheitsversorgung übers Unternehmen; Wahrnehmung als `Mensch´ steigert die Lebensqualität
- Verbessertes Betriebsklima: bkv stärkt das `Wir-Gefühl´ in der Firma; „Wir sind unserem Chef wichtig“
- Gesteigerte Wertschöpfung im Unternehmen: `Wertschöpfung´ kommt von `Wertschätzung´; Höchstleistung des Mitarbeiters spiegelt sich in Unternehmenserfolg wider
- bkv statt Gehaltserhöhung: Aus steuerlichen oder finanziellen Gründen kann eine Gehaltserhöhung nicht möglich sein; die bkv – eine attraktive Alternative
- Versicherungsschutz unabhängig von Alter und Gesundheit: Keine Gesundheitsfragen, keine Wartezeiten; Mehrwert mit Geld nicht bezahlbar
- Variabler Leistungsumfang: Modularer Aufbau; vom Basismodell bis zur Vollausstattung
Was leisten wir?
Wir sind seit 2006 als Berater für Betriebliche Versorgungswerke tätig. Oberste Priorität hat hierbei die Rechtssicherheit für Sie als unseren Mandanten, sprich, ein spezialisierter Fachanwalt hinterlegt die bkv mit einer Betrieblichen Versorgungsordnung. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Auswahl des richtigen Versicherungspartners als auch bei der Installation und Abwicklung dieses Versorgungswerks. Ihnen wie auch Ihren Mitarbeitern stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Rückruf: Tel. 08453-8999
Kontakt:
NKM Beratungsgesellschaft
Peter Necker
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