Die Kommunikation im Internet ist eigentlich schon lange selbstverständlich. Spätestens jedoch, seitdem Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn das Internet mal ausfällt, kann man das Internet auch aus Unternehmenssicht als elementar für sämtliche Kommunikation betrachten. Dies haben bis auf ein paar Ausnahmen schon alle Unternehmen bemerkt und entsprechend verdichtet sich der „Webbewerb“. Die Folge: Der Anspruch an schnelle und effiziente Kommunikation zur Erhöhung der Auffindbarkeit in Google, Bing & Co wird immer höher.
Um schnell eine hohe Reichweite zu generieren, greifen unternehmen dazu aktiv in Form von Profilen oder passiv in Form von Social Sharing Buttons auf ihren Webseiten zurück, um in Facebook, Twitter, Xing & Co von den Lesern weiterempfohlen werden zu können. Allerdings liegt genau darin ein nicht unerhebliches Problem: denn seit Anfang Januar werden Betreiber von Webseiten und sowohl Privaten als auch Geschäftlichen Social Media Profilen schon dann abgemahnt, wenn sie zur Erhöhung der Aussagekraft ihrer Mitteilungen Bilder verwenden.
Das Problem bei der Verwendung von Bildern in der Kommunikation im Web ist dabei relativ einfach: alle Bilder, an die bestimmte Urheber- oder Persönlichkeitsrechte geknüpft sind, dürfen nicht in Social Media ohne expliziter Zustimmung der Rechteinhaber verwendet werden, da sie schon mit dem einfachen Teilen als Vorschaubilder in Sozialen Netzwerken weiter vertrieben werden. Speziell die benannten Urheber- und Persönlichkeitsrechte sind in Deutschland ein Sammelsurium aus Paragraphen und Urteilen, die kaum mehr jemand überblickt: denn anstatt dass sich der Gesetzgeber, Bildernetzwerke oder soziale Netzwerke die Arbeit machen, einen konkreten Guide zur Verwendung von Bildern herausgeben, bemühen sich aktuell nur (zu viele) Anwälte mit der Verfolgung der Urheberrechte ihrer Mandanten. Die Folge: sowohl Unternehmen als auch vermeintliche Privatpersonen dürfen sich auf nicht unerhebliche Abmahnungen gefasst machen.
In unserem Whitepaper „Bilder im Web 2.0: Eigentlich verboten?“ möchten wir uns der Bildrechte mal genauer widmen und aufklären, was man überhaupt in seiner digitalen Kommunikation verwenden kann.
1 Kommentare
Den Artikel finde ich sehr hilfreich bei der Verwendung von Facebook und anderen Netzwerken bzw. Communities. Vielen Dank für diese Aufklärung zu einem brisanten Thema. Margot Poljak