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Brexit: Was ist los mit dir, Großbritannien?

Am 29. März hat es noch nicht geklappt. Mittlerweile ist der 12. April für den Ausstieg Großbritanniens aus der EU vorgesehen. Wahrscheinlich wird auch dieser Termin nicht eingehalten: Premierministerin Theresa May hat die EU um eine Verlängerung der Frist gebeten. So oder so rückt das Datum eines Brexits immer näher. Auf welche Art der Austritt erfolgt, steht aber nach wie vor in den Sternen: Mays Abkommen wird immer noch von einer Mehrheit der Parlamentarier abgelehnt, bereits drei Mal wurde darüber schon abgestimmt.

Harter Brexit oder Übergangsperiode?

Ein harter Brexit soll es auch nicht werden, denn ein Austritt ohne ein Abkommen mit entsprechenden Übergangsregelungen hätte unabsehbare wirtschaftliche Auswirkungen und käme wohl einer Katastrophe gleich.

Doch auch die Option eines vorläufigen Übergangsverbleibs in der EU hat zahlreiche Gegner: Hardliner wollen um jeden Preis möglichst zeitnah aus der EU. Außerdem wollen viele Brexit-Befürworter eine Teilnahme an den Europawahlen Ende Mai verhindern. Falls Großbritannien doch noch für längere Zeit Mitglied der EU bleiben sollte, drohte der konservative Hardliner Jacob Rees-Mogg bereits eine Blockadehaltung der Briten innerhalb der EU an.

Europawahlen mit britischen Kandidaten?

Trotz vorgesehenem Brexit könnten in der Übergangsperiode also britische Abgeordnete im EU-Parlament sitzen. Da beide Seiten dies eher vermeiden wollen, bleibt es ein wahrscheinliches Szenario, dass die EU und Großbritannien noch weiter verhandeln werden – notfalls über die gesetzten Fristen hinaus.

Egal wie es kommt, für international tätige Unternehmen bedeutet das Gezerre um den Brexit anhaltende Unsicherheit. Das Vereinigte Königreich ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands und somit wäre der Verlust der Zollunion im Falle eines harten Brexits für die deutsche Exportindustrie und damit auch für den Mittelstand besonders schwerwiegend. Durch die ungeplant langen Verhandlungen kommt es bereits jetzt zu großen wirtschaftlichen Schäden, wenn beispielsweise BMW seine Werksferien vorzieht, um spätere Lieferengpässe zu vermeiden.

Der EU-Austritt Großbritanniens hätte aber auch weitreichende rechtliche Folgen – beispielsweise für geistiges Eigentum: In UK angemeldete EU-Marken könnten danach womöglich keine Wirkung mehr entfalten. Patente mit Wirkung in Großbritannien bleiben hingegen weiter bestehen, das Patentsystem in Europa ist von der EU unabhängig.

Es bleibt abzuwarten, wie die britische Regierung mit der nun völlig verfahrenen Situation umgeht und wie sich die Situation nach dem Brexit in Europa gestaltet. Nicht nur für die Anglo-europäischen Handelsbeziehungen wäre es in jedem Fall zu hoffen, dass sich endlich eine akzeptable Lösung für den Brexit vereinbaren lässt.

 

Ihr

Achim von Michel

Herausgeber, mittelstandinbayern.de

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1 Kommentare

Brexit: Was ist los mit dir, Großbritannien? – Bizzcheck.de 8. April 2019 at 18:03

[…] Am 29. März hat es noch nicht geklappt. Mittlerweile ist der 12. April für den Ausstieg Großbritanniens aus der EU vorgesehen. (Orginal – Story lesen…) […]

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