Mittelstand in Bayern
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Bundesregierung beschließt Schnellkredite für Mittelstand

Nachdem bereits letzte Woche Brüssel den Weg für eine 100-prozentige Staatshaftung für Kredite aufgrund der Corona-Krise frei gemacht hat (wir berichteten), hat die Bundesregierung am Montag nun konkrete Eckpunkte vorgestellt. „Wir werden einen KfW-Schnellkredit einführen, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt“, verkündete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Montag. Der Schnellkredit steht dabei grundsätzlich mittelständischen Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern zur Verfügung.

Viele Mittelständler kämpfen mit Auswirkungen

„Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können“, betonte Altmaier. Besonders KMU fällt es grundsätzlich schwer, schnell größere Kredite bewilligt zu bekommen. Durch die 100-prozentige Haftungsübernahme des Bundes sollen nun auch diese schnell mit neuen Liquiditätsmitteln ausgestattet werden.

„Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen und werden zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen“, bekräftigte auch Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW.

Derzeit arbeiten die KfW und die zuständigen Behörden allerdings noch an der Bereitstellung des nötigen Antragsverfahrens.

Eckpunkte „Sofortkredite“

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Der KfW-Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

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