Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind in Deutschland über 600.000 Flüchtlinge angekommen. Allein in München sind es mehrere Zehntausend. Bislang konnten diese nur in Privatunterkünften oder Sammelstellen der Stadt München untergebracht werden. Dank der Initiative des BVMW Bayern und seines Mitglieds TWS Partners können nun auch Gewerbeflächen für Flüchtlinge genutzt werden.
Unterbringung von Flüchtlingen ist keine Zweckentfremdung mehr
Bislang hätte es sich bei einer solchen Verwendung um eine rechtswidrige Zweckentfremdung gehandelt und Unternehmen hätten dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Die TWS Partners AG, eine weltweit führende Ökonomieberatung im Bereich von Verhandlungen und Zuteilungsmechanismen, hat bereits seit April zwei Flüchtlingsfamilien in ihren leerstehenden Büroflächen unentgeltlich aufgenommen. Zusammen mit dem BVMW Bayern hat TWS Partners bei der Stadt München um eine Klärung der rechtlichen Situation gebeten.
Stadt München schafft unkomplizierte Sonderregelung
Münchens Zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden hat sich der Bitte angenommen und die Sachlage an die zuständigen Bereiche weitergeleitet. Dank dieses unkomplizierten Vorgangs konnte innerhalb kürzester Zeit eine Sonderregelung für die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden. Somit müssen Unternehmen nun keine rechtlichen Folgen befürchten und können Geflüchteten schnell und unbürokratisch helfen.
Die Lokalbaukommission der Stadt München hat auf ihrer Website bekannt gegeben, dass die Unterbringung von Flüchtlingen auf Gewerbeflächen nun auch ohne Baugenehmigung oder förmliche Nutzungsänderung für einen Zeitraum von 10 Monaten möglich ist. Voraussetzung dafür sind unter anderem Brandschutzmaßnahmen wie Rauchmelder und gesicherte Rettungswege. Lediglich Lagerräume und Keller sind als Unterkünfte nicht zugelassen.
Große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung
„Die Stadt steht vor großen Herausforderungen und wir sind froh, dass es ein breites Engagement in der Bevölkerung gibt und sogar Unternehmen ihre Büros zur Verfügung stellen möchten. Darum ist es folgerichtig, dass die Stadt München jetzt eine Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen auf Gewerbeflächen geschaffen hat“, so Achim von Michel, Landesbeauftragter Politik im BVMW.
Alle Informationen rund um die Unterbringung von Flüchtlingen auf Gewerbeflächen, etwa zum Brandschutz, finden Sie auf der Seite der Landeshauptstadt München (siehe Unterpunkt „Unterbringung“).