Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Betreuungsgeld erklärt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW): „Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg freigemacht für eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie. Das Betreuungsgeld war und ist hierfür der falsche Weg. Der unternehmerische Mittelstand hat seit langem dessen Abschaffung gefordert und dafür plädiert, dass die freiwerdenden Mittel in Höhe von jährlich bis zu 900 Millionen Euro in bessere Betreuung vor Ort investiert werden.
Hier braucht es innovative und flexible Kinderbetreuungskonzepte, insbesondere den Ausbau von Betriebskindergärten. Jeder Euro, der hier zusätzlich zielgenau investiert wird, fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus müssen gerade mittelständische Unternehmen die Möglichkeit haben, bei der Kinderbetreuung maßgeschneiderte betriebliche Vereinbarungen treffen zu können. Schon heute bieten viele Mittelständler ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Home-Office oder eine flexible Arbeitszeitgestaltung an.
Jedes Bundesland kann jetzt über ein eigenes Landesbetreuungsgeld entscheiden. Die damalige Alternative zum Betreuungsgeld, einen klugen Einstieg in ein modernes Bildungssparen zu ermöglichen, ist aktueller denn je. Deutschland braucht endlich ein intelligentes Bildungssparkonzept. Lebenslanges Lernen und eine gute Weiterbildungsfinanzierung sind für den Mittelstand die Basis für motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bund und Länder sollten das Urteil jetzt zum Anlass nehmen, sich grundsätzlich über neue Wege in der Familienförderung Gedanken zu machen. Deutschland fördert derzeit rund 160 einzelne familienpolitische Maßnahmen, Projekte und Aktionen mit insgesamt mehr als 200 Milliarden Euro jährlich. Dennoch klafft nach wie vor eine große Lücke bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier ist ein radikales Umdenken gefordert: Wir brauchen eine Familienförderung aus einem Guss!“