„Die gemeinsame Erklärung von BDA, BDI, DIHK und ZDH zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP ist unvollständig. Den Interessen des Mittelstands nach Rechtssicherheit und Planbarkeit tragen die Verbände leider erneut keine Rechnung. Denn bei allen unbestreitbaren Vorteilen für den Handel zwischen der EU und den USA dürfen die erheblichen Risiken für die mittelständische Wirtschaft nicht verschwiegen werden. Der Teufel bei TTIP steckt im Detail“, warnte Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstandsdachverbandes (CEA-PME).
Als Negativbeispiel nannte der Mittelstandspräsident die geplanten Investitionsschutzverträge und das Investor-Staat-Schiedsverfahren. „Der Mittelstand lehnt den Investitionsschutz in der jetzigen Form ab. Mittelständische Unternehmen haben weder die finanziellen Mittel noch die Zeit, um langwierige Gerichtsverfahren zu führen.“ Die OECD gehe von durchschnittlichen Verfahrenskosten von acht Millionen Dollar aus. „Das kann sich kein Mittelständler leisten“, so Ohoven.
Sowohl die USA als auch die EU-Mitgliedsstaaten verfügten über Gerichtsbarkeiten, die höchsten rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, betonte Ohoven. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass Schiedsverfahren und Regulationsräte genutzt werden, um indirekten Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen bzw. die Legislative ganz zu umgehen. „Investor-Staat-Schiedsverfahren begünstigen Großkonzerne, die so geltendes nationales Recht und staatliche Gerichtsbarkeit umgehen können.“ Ohoven forderte deshalb die Bundesregierung auf, in den anstehenden Verhandlungen TTIP im Sinne des Mittelstands nachzubessern.
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