Am vergangenen Donnerstagabend genehmigte die EU-Kommission Beihilfen für Unternehmen, die für die Monate November und Dezember im Rahmen der Novemberhilfen beihilferechtliche Förderungen von über vier Millionen Euro pro Unternehmen beantragt haben. Diese „November- bzw. Dezemberhilfen Extra“ sorgen dafür, dass sich nun auch größere mittelständische Unternehmen finanzielle Hilfe im noch anhaltenden „Lockdown“ sichern können.
Direkt nach der verkündeten Genehmigung äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Ich begrüße die Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich. Damit sind außerordentliche Wirtschaftshilfen auch von über 4 Millionen Euro beihilferechtlich möglich. Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte und dringend notwendig, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“
Mehr als nur eine finanzielle Erleichterung
Die EU-Kommission hat von den Mitgliedsstaaten die Funktion übertragen bekommen, für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu sorgen. Aus diesem Grund müssen alle geplanten finanziellen Beihilfen, wie die aktuellen Coronahilfen, bei ihr angemeldet („notifiziert“) und genehmigt worden sein. Bislang hätten Unternehmen für Beihilfen von über vier Millionen Euro pro Unternehmen eine sogenannte Einzelnotifizierung vornehmen müssen. Durch die von der Bundesregierung angestrebte und erzielte Genehmigung haben nun jedoch auch die größeren Unternehmen des Mittelstandes die Möglichkeit, größere Geldsummen ohne diese bürokratische Hürde auf EU-Ebene direkt vom Staat zu beziehen. Zu den profitierenden Branchen lässt sich zum Beispiel die Hotelbranche zählen.
Bedingungen der vorgesehenen Leistung
Unternehmen können die Hilfen beziehen, solange ersichtlich wird, dass der Schaden direkt durch die Maßnahmen des „Lockdown Lights“ verursacht wurde. Eine Überförderung soll so ausgeschlossen werden können.
Die geplante Auszahlung der November-/Dezemberhilfen Extra ist für Anfang Februar vorgesehen und soll, wie die zuvor beschlossenen Novemberhilfen, eine Erstattung von bis zu 75 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahreszeitraum beinhalten. Die IT-Plattform der Überbrückungshilfe soll die Antragsstellung ermöglichen. Die regulären Novemberhilfen werden zwar seit dem 12. Januar 2021 ausgezahlt, hatten jedoch einige Zeit auf sich warten lassen, unter anderem durch die erforderliche Genehmigung durch die EU-Kommission und auch durch die vom Bund nicht zeitig bereitgestellte Abrechnungssoftware. Ob es bei den nun genehmigten höheren Hilfssummen besser laufen wird, ist abzuwarten.