Soloselbstständige, Unternehmen wie auch gemeinnützige Organisationen wurden im letzten Jahr auf eine harte Probe gestellt. Wir haben zusammengefasst, welche Hilfsprogramme Bayern auf die Beine gestellt hat.
Überbrückungshilfe in 3 Phasen
Umsatzausfälle, die mit dem Coronavirus in Zusammenhang standen, können im Zuge der Überbrückungshilfe ausgeglichen werden. Dabei geht es vornehmlich um betriebliche Fixkosten, die erstattet werden können. Das betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine und gemeinnützige Organisationen. Soloselbstständige und Freiberuflicher sollen dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Überbrückungshilfe gliedert sich in drei Phasen, die verschiedene Zeiträume umfassen. Die erste Phase, also die Überbrückungshilfe 1, konnte im Juni und August 2020 in Anspruch genommen werden. Alle Bedingungen konnten online nachgelesen und Anträge unkompliziert ausgefüllt werden.
Die zweite Phase war von September bis Dezember 2020. Bis zum 31. März 2021 konnten dafür Anträge gestellt und Geld entsprechend auch rückwirkend eingefordert werden. Zuletzt gibt es dann noch die dritte Phase, die von November 2020 bis Juli 2021 läuft. Hierfür werden noch immer Anträge entgegengenommen, bis zum 31. August 2021 kann die Hilfe beantragt werden.
Wer kann Überbrückungshilfe beantragen – und welche Verluste werden erstattet?
Selbstständige und Unternehmen, die im Zuge des Lockdown-Light und harten Lockdown nicht mehr wie gewohnt ihrem Gewerbe oder Geschäft nachgehen konnten, waren für die ersten beiden Überbrückungshilfen berechtigt. Die dritte Phase läuft noch, hier können sich Unternehmen und Soloselbstständige weiterhin bewerben.
Grundsätzlich konnte mit einem Zuschuss von bis zu 75 % des Umsatzes gerechnet werden. Für die Überbrückungshilfe 2 berechtigt war außerdem nur, wer nachweisen konnte, dass zwischen September und Dezember 2020 mindestens 30 % des Einsatzes weggebrochen waren. Gültig waren Anträge auch, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten bis zu 50 % der Umsätze fehlten.
Bewerben konnten sich also kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbstständige sowie gemeinnützige Unternehmen. Die maximale Fördersumme lag bei 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat. Bei verbundenen Firmen waren es sogar bis zu 3 Mio. Euro. Außerdem übersichtlich aufgeschlüsselt wurden Fixkosten, die erstattet werden konnten. Dazu gehörten in den Phasen 1 und 2 alles von Mietkosten bis hin zu Grundsteuern, Kosten für Hygienemaßnahmen, Abschreibungen handelsrechtlicher Art, betriebliche Lizenzgebühren, Personalaufwendung oder bauliche Modernisierungsmaßnahmen. Da die Phase 3 noch läuft, können entsprechende Rückerstattungen aktuell weiterhin angefordert werden.
Hinzuverdienst und Kurzarbeit
Wer nachweisen kann, dass die Arbeitszeiten aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend reduziert werden, kann Kurzarbeitergeld beantragen. Um die Krise zu bewältigen, hat Bayern erweiterte Regelungen auf den Weg gebracht. Diese umfassen verschiedene Erleichterungen, die bis zum 30. Juni 2021 gelten. Dazu gehören zum Beispiel eine niedrigere Schwelle (statt mindestens einem Drittel der Belegschaft, das von dem Ausfall betroffen sein muss, müssen es nur noch 10% sein) sowie die Übernahme der Sozialversicherungsbeträge von der Bundesagentur für Arbeit. Leiarbeitnehmer sind ebenfalls berechtigt, Kurzarbeitergeld anzufordern. Welche weiteren Erleichterungen gelten, lässt sich auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nachlesen.
Startups und Existenzgründer
Im Zuge der Säule 2 des Bundes entwickelte man das sogenannte „Startup Shield Bayern“, welches direkte Beteiligungen oder Wandeldarlehen umfasst. Genutzt werden können die Fördersummen für laufende Kosten, Investitionen oder Betriebsmittel. Weitere Hilfsangebote gibt es zudem für Gründungsteams der EXIST-Projekte, die das Ende der Förderung erreicht haben. Besonders unbürokratisch soll es auch dabei zugehen, sodass die Anträge schnell und einfach ausgefüllt werden können.
Gemeinnützige Organisationen
In Krisenzeiten haben gemeinnützige Vereine und Träger eine besonders große Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Unverzichtbarkeit steht aber im starken Kontrast zu den Umsätzen, denn bekanntermaßen haben es gemeinnützige Organisationen schwer, ein eigenes Einkommen zu generieren. Weder Rücklagen noch nennenswerte Gewinne gibt es, weshalb das der Corona-Kredit für Gemeinnützige eingeführt wurde. Erhalten können Organisationen bis zu 800.000 Euro. Der feste Zinssatz liegt bei 1,5 Prozent und die Laufzeiten können zwischen 5 oder 10 Jahren frei gewählt werden. Eine kostenfreie, vorzeitige Tilgung ist ebenfalls möglich.
Härtefallhilfe
Bestehende Hilfsprogramme sollen durch die Härtefallhilfe ergänzt werden. In Bayern werden dafür 233 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zur Hälfte finanziert wird diese Summe vom Freistaat Bayern, die andere Hälfte kommt vom Bund. Das Ziel ist es, Selbstständige und Unternehmen zu unterstützen, die bei bestehenden Programmen nicht berücksichtigt werden können. Denn auch hier sollte die wirtschaftliche Not anerkannt werden. Da die Härtefallhilfe eine Ergänzung zur Überbrückungshilfe darstellt, kann sie nur beantragt werden, wenn andere Programme nicht greifen. Wer einen Härtefallantrag ausfüllen möchte, sollte also vorab unbedingt prüfen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, sich für die Überbrückungshilfe zur qualifizieren.
Wie hoch die Härtefallhilfe ausfällt, hängt, genau wie bei der Überbrückungshilfe, von förderfähigen Beständen ab. Dazu gehört zum Beispiel die Erstattung von Fixkosten. Es werden aber keine Umsätze erstattet. Der Maximalbetrag liegt zudem bei 100.000 Euro pro Antrag.
Gewinner und Verlierer der Pandemie
Unternehmen, die im Digitalisierungsbereich tätig sind, konnten von der Corona-Pandemie besonders profitieren. Ein klarer Gewinner ist zum Beispiel Zoom, das aktuell sowohl im unternehmerischen Kontext einen großen Stellenwert einnimmt als auch weiterhin gern privat genutzt wird. Auch im Bereich des Online-Handels war ein wahrer Boom zu beobachten. Lokale Unternehmen, die es schnell schafften, einen digitalen Shop auf die Beine zu stellen, hatten keine schlechten Karten. Gegen Giganten wie Amazon oder Zalando konnten die kleinen Shops aber sicher nicht ankommen. Dennoch hat die Pandemie gezeigt, dass große wie auch kleine Unternehmen die Augen vor der Digitalisierung nicht verschließen dürfen.
Ein großer Erfolg war entsprechend auch bei Unternehmen zu beobachten, die bereits vor der Pandemie auf ihr Online-Geschäft setzen. Dazu gehören nicht nur Händler wie Amazon, sondern auch Unternehmen, die im Unterhaltungssektor tätig sind. Allen voran sind hier Online Casinos zu nennen. Sie werben mit vielen Aktionen, schon mit fünf Euro kann gespielt werden – und auch mit riesigen Beträgen lässt es sich online zocken. Die Spieleauswahl auf Online-Glücksspielseiten ist groß, gleichzeitig verbrachten die Menschen mehr Zeit zu Hause und hatten entsprechend viel Zeit. Die mitunter gedrückte Stimmung trug wohl ebenfalls dazu bei, dass sich Menschen vermehrt dem Glücksspiel zuwandten. Sicher ein zweischneidiges Schwert, die Betreiber von Online Casinos hatten aber im letzten Jahr auf jeden Fall Grund zu feiern.
Ganz anders sah es da im Tourismussektor und im Bereich der Events aus. Für viele Unternehmen gab es keine alternativen Einnahmequellen, sie waren auf die Soforthilfe angewiesen. Wer sein Angebot auf digital umstellen konnte, musste schnell sein. Die Pandemie hat uns bewiesen, dass kleine und große Unternehmen heutzutage ein großes Maß an Flexibilität an den Tag legen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Und für die vielen Verlierer der Pandemie gab und gibt es glücklicherweise Hilfsprogramme, die die schlimmsten Phasen überbrücken sollen.