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Coronavirus: Verdienstausfall für Selbstständige durch Quarantäne?

Die aktuelle Situation des Coronavirus bringt zahlreiche Unsicherheiten mit sich: Wer engen Kontakt mit Infizierten hatte, selbst infiziert ist oder sich in einem Risikogebiet aufhielt, kann bis zu 14 Tage in Quarantäne kommen.

Für Arbeitnehmer bringt diese Situation einen Verdienstausfall mit sich, der aber vom Arbeitgeber aufgefangen wird. Der wiederum kann sich das Geld im Nachhinein von den Behörden erstatten lassen. Doch was bedeutet angeordnete Quarantäne für Selbstständige, die nicht von zu Hause aus arbeiten können? Bleiben sie dann auf dem resultierenden Verdienstausfall sitzen?

Verdienstausfall bei Quarantäne wird entschädigt

Der Verband der Gründer und Selbstständigen liefert eine Antwort auf diese Frage: Demnach gehen auch Selbstständige und Freiberufler nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie den Verdienstausfall ersetzt.  Zur Berechnung geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde.

Im Gesetz heißt es zudem, dass die Entschädigung für die ersten sechs Wochen in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt wird. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt.

Weitere Zahlungen der Betriebsausgaben bei Existenzgefährdung möglich

Zudem sind weitere Zahlungen möglich, sollte es durch die Quarantänemaßnahmen zu einer Existenzgefährdung kommen: Dann können dem Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer der Quarantäne ruht, erhalten also von den Behörden Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.

Freiwillige Quarantäne wird nicht entschädigt

Insgesamt ist man jedoch verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Dies bedeutet, dass jeder, der auch im Homeoffice arbeiten kann, dies auch tun muss. Außerdem muss es sich um eine angeordnete Quarantäne handeln. Wer begründete Angst hat, sich möglicherweise angesteckt zu haben, sollte also nicht einfach zuhause bleiben und auf eine spätere Erstattung hoffen, sondern einen Arzt oder direkt das Gesundheitsamt konsultieren.

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