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COVID-19 – das sollten Sie beachten, wenn Geschäftsreisen wieder möglich sind

Die Coronakrise hat nahezu sämtliche Geschäftsreisen gestoppt. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis internationale Reisebeschränkungen wieder gelockert werden.

Veränderte Risikolandschaft

Insbesondere in bereits vor der Corona-Krise wirtschaftlich betroffenen Ländern werden Arbeitslosigkeit und Armut weiter stark zunehmen. Die Spätfolgen bleiben auch nach einem Abflauen der Pandemie.

Der Kampf ums tägliche Überleben in Ländern der Dritten Welt, aber auch finanzielle Probleme bei Regierungen und Behörden, werden zu mehr Korruption und Kriminalität führen. Länder, in denen es bereits zuvor Konflikte mit religiösen und politischen Extremisten gab, werden durch die Schwächung der Sicherheitskräfte weiter in Bedrängnis sein. Proteste und Unruhen, die vorübergehend durch Ausgangssperren während der Pandemie eingedämmt wurden, werden – insbesondere durch die Unzufriedenheit in der Bevölkerung – zunehmen. Die ohnehin schwachen Gesundheitssysteme in vielen Ländern werden kaum in der Lage sein, eine professionelle Versorgung zu bieten.

Was Geschäftsreisende nach einer Lockerung der Reisebeschränkungen erwarten können

Insbesondere in den ersten Monaten nach Abschwächung des Corona-Virus bzw. Lockerung von Reisebeschränkungen, müssen sich Reisende darauf einstellen, dass Geschäftsreisen anders als gewohnt verlaufen.

  • Visum und Pass werden an einigen Reisezielen nicht ausreichen. Reisende werden teilweise Nachweise der Immunität vorlegen und Fragebögen zu vorherigen Reisezielen in Infektionsrisikogebiete beantworten müssen. Kurzfristige Reisen, beispielsweise von Servicetechnikern, werden schwieriger sein.
  • Kontrollen mit Fiebermessungen oder Schnelltests bei der Einreise oder vor dem Abflug werden vielerorts üblich sein. Die Fluggesellschaft Emirates führte am 15. April 2020 einen Bluttest für Passagiere vor dem Einsteigen durch. Donald Trump hat ähnliches für die Einreise in die USA angekündigt.
  • Es kann passieren, dass sich während der Reise die Einreisebestimmungen ändern. Immer wieder werden Reisende sich in Isolation begeben müssen, auch wenn Coronatests negativ ausfallen. Die Herausforderung wird sein, die sich verändernden Bestimmungen zu überblicken.
  • Gerade in Afrika sind Schmiergeldforderungen bei der Ein- und Ausreise durch Flughafenpersonal nichts Ungewöhnliches. Diese werden durch die wirtschaftliche Notlage weiter zunehmen. Angebliche Krankheitssymptome beim Reisenden bieten korrupten Bediensteten den Vorwand und viele Ansatzpunkte.
  • Sollte ein Reisender an einer Erkältung erkranken, wird dies zu Komplikationen führen. In einigen Ländern mag dies bereits ausreichen, dem Mitarbeiter die Einreise oder den Flug zu verweigern.

Was aus Sicht der Reisesicherheit zu empfehlen ist

Vieles, was hinsichtlich des Reisesicherheitsmanagements zu bisherigen Risiken galt, hat auch in Zusammenhang mit dem Coronavirus Bestand. Hier einige Besonderheiten:

  • Mitarbeiter und Familienangehörige werden gerade vor den ersten Reisen in Infektionsgebieten verängstigt sein. Diese berechtigten Sorgen müssen durch eine transparente Kommunikation über Maßnahmen der Reisesicherheit und des Infektionsschutzes aufgegriffen werden.
  • Prüfen Sie kritisch, ob die Reise erforderlich ist und der Service nicht durch lokale Partner erbracht werden kann. Mitarbeiter, die Sie auf eine Geschäftsreise schicken, sollten nicht zu Risikogruppen gehören. Auch sollte vermieden werden, dass zunächst Mitarbeiter reisen, die pflegebedürftige Angehörige oder enge Familienmitglieder mit Vorerkrankungen haben.
  • Um die sich ständig ändernden Einreise- und Aufenthaltsregelungen in den einzelnen Ländern zu überblicken, ist ein enges Monitoring hilfreich. Dies kann durch automatisierte Länderinformationsplattformen sichergestellt werden.
  • Buchen Sie flexible Flugtickets, denn sollte Ihr Mitarbeiter kurz vor dem Reisebeginn Erkältungssymptome haben oder sich die Einreisebestimmungen ändern, müssen Sie ohne Zusatzkosten den Flug stornieren können.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Reisenden bei Problemen rund um die Uhr telefonische Unterstützung erhalten. In der Regel werden solche Notfallhotlines von externen Krisenberatungsunternehmen für Unternehmen betrieben. Diese verfügen über die notwendigen Netzwerke und Partner vor Ort, um schnell zu unterstützen.
  • Planern Sie, wie das Unternehmen und der Reisende sich bei verschiedenen Szenarien rund um das Pandemiethema verhalten sollen. Beispiele: Ein Mitarbeiter entwickelt während des Fluges Krankheitssymptome. Bei der Ankunft muss der Reisende vor Ort aufgrund einer kurzfristigen Änderung der Aufenthaltsbestimmungen 14 Tage in Quarantäne.
  • Überprüfen Sie den Versicherungsschutz. Bei Reiseversicherungen ist darauf zu achten, ob der Versicherungsschutz nur bei systemrelevanten Reisen gilt. Greift die Versicherung, wenn eine Reise trotz Reisewarnung von Außenministerien erfolgt?
  • Es kann auch sinnvoll sein, dass Reisende nach der Rückkehr ins Homeoffice gehen, auch um eine Verunsicherung bei Kollegen zu vermeiden.

Weiterführende Informationen zu dem Thema Reisesicherheit und Krisenmanagement in Zeiten von COVID-19 finden Sie in folgendem White Paper.

Der Autor, Pascal Michel, ist geschäftsführender Gesellschafter der SmartRiskSolutions GmbH, ein auf Risiko-, Sicherheits- und Krisenmanagement spezialisiertes Beratungsunternehmen. www.smartrisksolutions.de

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