Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1.1.2024 gilt, ist eines der meistdiskutierten Gesetze in Deutschland, insbesondere im Mittelstand. Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden deutlich zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
Für viele Unternehmen ist das GEG von großer Bedeutung, da sie stark auf kosteneffiziente Betriebsabläufe angewiesen sind. Die Umstellung auf energieeffiziente Heizsysteme und Gebäude kann langfristig erhebliche Kosteneinsparungen bringen, was angesichts steigender Energiepreise zunehmend relevant wird. Unternehmen, die frühzeitig in solche Technologien investieren, sichern sich dadurch Wettbewerbsvorteile durch niedrigere Betriebskosten.
Regelungen für Neu- und Bestandsbauten
Das Gesetz besagt konkret, dass ab 2024 jede neu installierte Heizungsanlage mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden muss. Die Anforderungen gelten vorerst für alle neuen Gebäude, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.
Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Verpflichtung nach dem 30. Juni 2026 in Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) oder dem 30. Juni 2028 in kleineren Kommunen (bis 100.000 Einwohner). Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie sich an die Fernwärme anschließen oder eigene Lösungen, wie z. B. Wärmepumpen, wählen wollen.
Die Bundesförderungen
Ein zentrales Thema des GEG ist die Förderlandschaft. Seit der dritten Förderrunde, die auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen einschließt, können Unternehmen Zuschüsse von bis zu 30 % der Investitionskosten erhalten. Zusätzlich sind KfW-Kredite möglich, die weitere finanzielle Unterstützung bieten. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Energieberatung, die bis zu 20.000 Euro gefördert wird. Diese Beratungen helfen Unternehmen, die beste Lösung für ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden und Investitionen gezielt zu planen.
Neben den allgemeinen Förderungen gibt es spezifische Programme, die beispielsweise Prozesswärme aus erneuerbarer Energie oder die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik unterstützen. Die Vielzahl der Förderprogramme kann jedoch eine Herausforderung darstellen, da sie oft schwer zu durchdringen sind.
Heizungsgesetz: Unsicherheit oder Chance?
Trotz der Unterstützungsangebote sind viele Unternehmen in anderen Bereichen stark gefordert. Der Heizungsmarkt war im letzten Jahr durch Unsicherheiten und Regeländerungen stark beeinträchtigt, was zu einem Rückgang des Absatzes von Wärmepumpen um 40 bis 50 % und teilweise zu Kurzarbeit bei Herstellern führte.
Ein weiteres drängendes Thema für Unternehmen ist das geplante „Strommarktdesign der Zukunft“ der Bundesregierung. Dieses sieht vor, die Produktion stärker am tagesaktuellen Angebot von Wind- und Sonnenstrom auszurichten, was bei vielen Unternehmern auf Widerstand stößt. Diese Unsicherheiten führen dazu, dass viele Unternehmen zögern, in neue Technologien zu investieren, da die langfristige Berechenbarkeit politischer Entscheidungen fehlt.
Wichtig ist auch die kürzlich vorgestellte Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“, die darauf abzielt, die Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Produktionsprozessen in Deutschland zu beschleunigen. Diese neue Fördermöglichkeit bietet Unternehmen eine verlässliche Grundlage für ihre Investitionen in eine CO2-arme Zukunft.