Im zweiten Anlauf hat der Deutsche Bundestag letzte Woche das Abkommen zum einheitlichen europäischen Patentgericht verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf soll das seit vielen Jahren geplante Europäische Einheitspatent samt einem verknüpften Gericht umgesetzt werden.
Erster Anlauf nicht verfassungsgemäß
Bereits 2017 hatte das Parlament einen ähnlichen Entwurf mit einfacher Mehrheit verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte damals aber, dass das Zustimmungsgesetz einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bedurft hätte. Bei der Abstimmung im April 2017 war jedoch nur ein kleiner Bruchteil der Abgeordneten anwesend – daher sei die Zustimmung ungültig. Deshalb war eine erneute Abstimmung im Bundestag notwendig geworden: Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD erhielt der Gesetzentwurf nun die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Reform des europäischen Patentwesens
Die damit auf den Weg gebrachte Reform des europäischen Patentsystems verspricht erhebliche Vergünstigungen für Patentanmelder: Durch ein einheitliches EU-Patent sparen Unternehmen insbesondere bei den Übersetzungskosten und Verlängerungsgebühren, vor allem wenn sie sich für eine Patentanmeldung in mehreren Ländern entscheiden. Erfindungen sollen somit bald einfacher und günstiger EU-weit geschützt werden können. Eine mehrfache Prozessführung in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten soll durch das einheitliche Patentgericht verhindert werden. Vom europäischen Einheitspatent, dass sich über fast ganz Europa erstreckt und in allen teilnehmenden Staaten automatisch gültig ist, profitiert damit insbesondere die deutsche Industrie, auf die rund 40 Prozent der vom Europäischen Patentamt (EPA) an europäische Anmelder erteilten Schutzrechte entfallen. Doch auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die als Patentanmelder tätig sind, verbessert sich die Situation deutlich.
Das bei Patentstreitigkeiten zuständige Patentgericht soll in Luxemburg sitzen, eine Zweigstelle kommt nach München. Eine weitere Dienststelle des Gerichts war bisher in London vorgesehen, dies scheint jedoch aufgrund des Brexits mittlerweile unwahrscheinlich.
Ratifizierung von Deutschland letztes Hindernis
Die Ratifizierung der drei größten Patentanmelder Deutschland, Frankreich und des Vereinigten Königreichs galt als unbedingte Voraussetzung für ein Inkrafttreten des einheitlichen Patentsystems. Mit der nun auf den Weg gebrachten Ratifizierung durch Deutschland liegen die drei Zustimmungen vor. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass ein Rückzug des Vereinigten Königreichs durch den Brexit das Inkrafttreten des gesamten Systems nicht verhindert. Das Übereinkommen wurde inzwischen von 16 Unterzeichnerstaaten ratifiziert. Mitte Dezember muss nun nur noch der Bundesrat zustimmen.