Zum Koalitions-Kompromiss bei der Erbschaftsteuer erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven: „Der Kompromiss der Regierungskoalition zur Reform der Erbschaftsteuer ist zum Scheitern verurteilt. Union und SPD ist es erwartungsgemäß nicht gelungen, mittelständische Unternehmen und Arbeitsplätze im Erbfall durch Freigrenzen und Verschonungsregelungen verfassungskonform zu erhalten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Karlsruhe auch dieses Gesetz kassieren wird.
Es gibt nur eine gerechte, verfassungsrechtlich saubere und zugleich unbürokratische Lösung – die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer. Die Schweiz hat gerade Plänen für eine nationale Erbschaftsteuer eine klare Absage erteilt. Die Abschaffung wäre auch sehr viel leichter mit EU-Recht vereinbar. Bis zur vollständigen Abschaffung wäre ein Flat-Tax-Tarif denkbar und eine verfassungsrechtlich sicherere Variante gegenüber den jetzigen Vorschlägen. Die Erbschaftsteuer würde damit zu einer einfachen Verkehrssteuer werden, die Steuersätze könnten über die Zeit gegen Null angepasst werden.
Bei einer Flat-Tax-Lösung müsste der Steuersatz deutlich unter zehn Prozent betragen. Die aktuellen Freibeträge sollten verdoppelt werden. Mittelständischen Unternehmen sollte zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, die Steuerschuld über zehn Jahre zu strecken, damit sie aus dem laufenden Ertrag abgezahlt werden kann. Eine hyperbürokratische Bedürfnisprüfung wäre damit überflüssig.“
Auch die CSU fordert Nachbesserung in Berlin
Auch die CSU fordert nach dem Beschluss des Bundeskabinetts weiterhin grundlegende Änderungen bei der Erbschaftsteuer. Es gebe nach wie vor Korrekturbedarf, den die CSU in das parlamentarische Verfahren einbringen werde, sagte Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner. Insbesondere verweist sie dabei auf den Koalitionsvertrag, in dem festgelegt ist, dass es bei der Erbschaftsteuer zu keiner Mehrbelastung kommen darf.
Der derzeitige Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuer sieht vor, ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro künftig eine sogenannte „Bedürfnisprüfung“ einzuführen. Der Erbe muss dabei nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde. Legt er sein Privatvermögen offen, kann dieses zur Steuerzahlung herangezogen werden. Tut der das nicht, muss er mit niedrigeren Steuerabschlägen rechnen. Grundsätzlich müssen Unternehmen nach dem vorliegenden Entwurf in Zukunft nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer tatsächlich Arbeitsplätze erhalten. Nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern entfallen auch künftig entsprechende Kontrollen, für Unternehmen mit bis zu 15 Mitartbeitern sollen weniger strenge Auflagen gelten.