Entscheidungsträgern kleiner und mittelgroßer Unternehmen fällt es oftmals schwer, den finalen Entschluss zur Patentanmeldung zu fassen und die einhergehenden Konsequenzen zu tragen. Je nachdem, welche Wahl getroffen wird, kann sich eine Patentanmeldung als wahrer Segen oder leider auch als Leck von betriebsinternem Know-how herausstellen. Deshalb führt die Frage, ob eine Idee zum Patent angemeldet oder geheim gehalten werden soll, oftmals zu zahlreichen betriebsinternen Differenzen.
Für viele Unternehmen war das Thema Patente und Intellectual Property lange Zeit nicht relevant. Mittlerweile ist die Bedeutung von Patenten und Patentverletzungen für den Erfolg von Unternehmen jedoch zunehmend erkannt worden.
Dass die Zeiten, in denen man das Thema Patente geflissentlich ignorieren konnte der Vergangenheit angehören, beweisen zahlreiche Patentstreitigkeiten in den Vereinigten Staaten und Deutschland. Dabei gingen die Auswirkungen von Patentrechtstreitigkeiten auch an DAX-Konzernen nicht spurlos vorbei. SAP sah sich beispielsweise gezwungen, einen beachtlichen Anteil seines Jahresumsatzes in seine Prozessrückstellungen zu verbuchen, um für eine mögliche Niederlage gegen den Konkurrenten Versata gewappnet zu sein.
Es liegt also nahe, dass Unternehmen eine breite Patentbasis benötigen, um gegen Mitbewerber aus dem In- und Ausland konkurrenzfähig zu sein. Jedoch sollte diese Defensivstrategie nicht überschätzt werden. Denn ein Patent schützt zwar eine bestimmte Technologie, allerdings muss der Patenthalter auf eigene Kosten zweifelsfrei nachweisen können, dass seine Technologie widerrechtlich verwendet wird, um seine Ansprüche erfolgreich vor Gericht durchzusetzen. Hierdurch entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen der Entscheidung: „Patentanmeldung“ oder „Betriebsgeheimnis“.
Dieses Spannungsfeld belegen die Klagen von Besitzern kleiner und mittelständischer Unternehmen, dass selbst wenn erhärtete Verdachtsmomente für die Kopie von geschützten Produkten oder Prozessen vorlägen, es in vielen Fällen unmöglich sei, vor Gericht zweifelsfrei eine Verletzung nachzuweisen. In einem solchen Fall tragen die Geschädigten hohe Verfahrens- und Anwaltskosten, gewinnen jedoch letztlich nichts.
Somit besteht die Notwendigkeit, sich zwischen den beiden Strategien, der Patentierung oder der Geheimhaltung zu entscheiden. Kernproblem hierbei ist, dass es nach dem Beschreiten eines dieser beiden Wege kein Zurück mehr gibt, da sich beide Strategien gegenseitig ausschließen. Kommt die geheimgehaltene Technologie an die Öffentlichkeit, ist es für eine Patentierung auf Grund von „Prior Art“ bereits zu spät. Ebenso kann nach der Publizierung einer Patentanmeldung nicht mehr zurück gerudert werden. Insofern stellen sich derzeit zahlreiche Unternehmer zurecht die Frage, in welchen Fällen eine Anmeldung förderlich oder hinderlich für den Unternehmenserfolg ist.
Dr. Philipp Sandner, Partner der Munich Innovation Group, rät daher: „Patente sind für ein erfolgreiches operierendes Unternehmen unverzichtbar. Jedoch sollten ausschließlich Prozesse und Erfindungen, deren Einflüsse und Ergebnisse der Verwendung zweifelsfrei in frei erhältlichen Produkten nachweisbar sind, zum Patent angemeldet werden. Hierdurch wird sowohl der technische Vorsprung als auch die Beweissicherung gewährleistet.“ Denn entweder wissen die Konkurrenten nicht, wie Sie nachahmen sollen, oder die Patentverletzung ist schlicht zu sehr mit einem unkalkulierbaren Risiko behaftet.
Über die Autoren
Fabian Hold beschäftigt sich seit längerem mit Innovation und den Haupttreibern von Innovationskraft. Als Strategy Consultant und Intellectual Property Transaction Associate betreute er für die Munich Innovation Group mehrere Patenttransaktionen.
Dr. Philipp Sandner ist einer der Gründer der Munich Innovation Group und die treibende Kraft hinter den Aktivitäten des Unternehmens im Bereich Technologie-Scouting, welche ermöglichen, zukünftige Schlüsselpatente schon heute zu identifizieren. Weiterhin ist er verantwortlich für verschiedene Patentvermarktungsprojekte.
Über die Munich Innovation Group
Die Munich Innovation Group ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der IP Vermarktung und Forschung. Kunden sind börsennotierte Technologieunternehmen, mittelständische Firmen in privater Hand, Einzelerfinder und Patentinhaber, sowie Universitäten und IP Investment Fonds. Munich Innovation vermarktet geistiges Eigentum durch Lizenzierung oder Verkauf, begleitet den Kauf oder Verkauf von Unternehmen mit besonders werthaltigen Patenten und berät bei strategischen IP Fragestellungen. Weitere Informationen: www.munich-innovation.com