Mit dem Förderprogramm Digitalbonus.Bayern unterstützt der Freistaat kleine und mittlere Unternehmen, die sich den Herausforderungen der digitalen Welt stellen. Unterstützt werden die Einführung, Entwicklung und Verbesserung digitaler Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie Investitionen in die IT-Sicherheit.
Einen Antrag kann jedes gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebstätte in Bayern stellen, soweit die geförderte Maßnahme auch hier zum Einsatz kommt. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die drei folgenden Varianten stehen zur Verfügung:
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- Digitalbonus Standard: Förderhöchstgrenze EUR 10.000, Maßnahme: Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit
ODER
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- Digitalbonus Plus: Förderhöchstgrenze EUR 50.000, Maßnahme: Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
UND / ODER
- Digital Kredit: Förderhöchstgrenze EUR 2.000.000, Maßnahme: Zinsverbilligtes Darlehen zusätzlich oder alternativ zu den Digitalbonus-Zuschüssen
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software soweit mit der Umsetzung der Maßnahme vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
Der Antrag für die Varianten Standard und Plus sind online unter www.digitalbonus.bayern.de bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Weitere Informationen zur Förderung lesen Sie hier.