Am 01. Januar 2025 tritt das Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung gemäß CEN-Norm EN 16931 ein. Payhawk, ein Experte für das Ausgabenmanagement bereitet seine Kunden bereits jetzt darauf vor. Das Unternehmen reagiert auf die bevorstehende Änderung im Zahlungsverkehr, nach der für alle im Inland steuerbaren Umsätze ab 1. Januar 2025 die Möglichkeit zum Empfang und Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr verpflichtend wird, sofern diese EUR 250,00 übersteigt.
Payhawk bietet seinen Kunden mit Inkrafttreten der Regelung volle Unterstützung mit einer nahtlosen und rechtskonformen Lösung innerhalb der PayhawkApplikation. Dabei wird im Workflow aus der maschinenlesbaren XML-Datei zusätzlich ein PDF erstellt. Die Lösung unterstützt alle gängigen ERechnungsformate wie z.B. XRechnung** und ZUGFeRD. Damit werden sowohl der Empfang und die automatische Weiterverarbeitung im neuen elektronischen Format (E-Rechnung) als auch die Datenextraktion von lesbaren Dokumenten in mehr als 60 Sprachen via OCR (Optical Character Recognition) sichergestellt. Eine direkte Integration in gängige ERP-Systeme wie DATEV, Microsoft Dynamics und Netsuite ermöglicht einen automatisierten Verarbeitungsprozess und spart wertvolle Ressourcen im Unternehmen.
Johannes Zimmermann, Marketing Director bei Payhawk Germany, betont: “Die E-Rechnung beschleunigt die Rechnungsverwaltung in Unternehmen deutlich, sofern von Anfang an eine nahtlose Integration der elektronischen Formate sichergestellt ist. Mit unserer Lösung können Kunden über 30 Prozent der
manuellen Prozesse einsparen und den Monatsabschluss um etwa 50 Prozent beschleunigen. Durch permanente ERP-Synchronisation in Echtzeit sind Nutzer unserer Lösung außerdem zu jedem Zeitpunkt in der Lage, die voraussichtlich anstehenden Geschäftsausgaben und die zur Deckung dieser Ausgaben verfügbaren Mittel zu kontrollieren.”
Im Zuge der europaweiten Umstellung auf elektronische Zahlungsformate plant Payhawk auch die Unterstützung für neue Formate in anderen Ländern wie Frankreich und Spanien. Somit werden auch Unternehmen in Auslandsmärkten befähigt, rechtskonform zu operieren.