Der deutsche Mittelstand hat Nachholbedarf bei der betriebliche Altersversorgung: Nur rund die Hälfte der mittelständischen Unternehmen bietet ihren Mitarbeitern diesen Benefit, während bereits 98 Prozent der Großunternehmen Versorgungswerke für ihre Mitarbeiter installiert haben. Dies ist ein Ergebnis der Studie „Betriebliche Altersversorgung“ der Managementberatung Kienbaum. Grundlage der Studie sind die aus einer Umfrage gewonnenen Daten von rund 5.000 Personen aus 220 Unternehmen.
„Vor allem kleine und mittlere Unternehmen scheuen den administrativen und finanziellen Aufwand, eine betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter einzurichten. Andererseits haben die Personaler in großen Unternehmen in der Regel das Know-how, um solche Versorgungssysteme zu gestalten und zu führen. Doch oft sparen kleinere Firmen hier am falschen Ende, denn sie unterschätzen die positive Wirkung solcher Angebote auf ihre Arbeitgeberattraktivität“, sagt Marcus von Hermanni, Vergütungsexperte bei Kienbaum und Autor der Studie.
Geschäftsführer erhalten am häufigsten eine betriebliche Altersversorgung
Unternehmen gewähren ihren Geschäftsführern in der Regel eine betriebliche Altersversorgung: 81 Prozent der Geschäftsführer erhalten eine solche Leistung von ihrem Arbeitgeber. Damit sind diese Funktionsträger mit Abstand am häufigsten auch von Unternehmensseite im Alter versorgt. Aber mit 77 Prozent kann auch ein Großteil der Führungskräfte auf eine betriebliche Altersversorgung bauen. Ebenso verfügen 68 Prozent der Fachkräfte in Deutschland über eine solche Zusatzrente.
Größere Unternehmen bieten häufiger eine betriebliche Altersversorgung
Je nach Unternehmensgröße ist die betriebliche Altersversorgung unterschiedlich stark verbreitet und weicht vom Durchschnitt ab: Während nur jede dritte Fachkraft und jede zweite Führungskraft in Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern von diesem Angebot profitiert, sind es in Konzernen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern 76 Prozent aller Fach- und 84 Prozent aller Führungskräfte. In kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten rund 68 Prozent der Geschäftsführer eine betriebliche Rente; in größeren Firmen mit 2.000 bis 5.000 Mitarbeitern steigt dieser Anteil auf 87 Prozent. „Die betriebliche Altersversorgung ist mittlerweile für alle Mitarbeiterschichten von großer Bedeutung, da ihre gesetzlichen Sozialversicherungsrenten in der Regel nicht mehr ausreichen, um ihnen im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu sichern“, sagt Kienbaum-Berater von Hermanni.
Beitragsorientiere Leistungszusage ist die beliebteste Zusageform
Beitragsorientierte Systeme sind mittlerweile deutlich stärker verbreitet als die klassischen Leistungszusagen: 62 Prozent der Geschäftsführer erhalten eine solche beitragsorientierte Zusage, 38 Prozent eine klassische Leistungszusage. Bei den Führungskräften ist das Verhältnis 75 zu 25 Prozent zugunsten der beitragsorientierten Zusage.
„Wenn sich ein Unternehmen dafür entscheidet, betriebliche Altersversorgungen für seine Mitarbeiter anzubieten, kann es grundsätzlich aus drei verschiedenen Zusagevarianten auswählen: Entweder es bietet eine klassische Leistungszusage an – das heißt, die Leistung, die bei Eintritt des Versorgungsfalls erbracht wird, ist bereits beim Zusagezeitpunkt definiert. Oder das Unternehmen erteilt seinen Mitarbeitern eine beitragsorientierte Leistungszusage, bei der der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Anwartschaft auf die Altersversorgung mit bestimmten Beiträgen aufzubauen. Die dritte Variante, die sogenannte Beitragszusage mit Mindestleistung, spielt tatsächlich nur eine sehr untergeordnete Rolle. Weit verbreitet sind mittlerweile beitragsorientierte Versorgungssysteme, da diese eine transparentere Kostenkalkulation ermöglichen als die klassischen Leistungszusagen“, sagt Kienbaum-Vergütungsexperte von Hermanni und fügt hinzu: „Altersversorgung und Nebenleistungen bilden einen wichtigen Aspekt bei der Mitarbeiterrekrutierung und -bindung. Unternehmen mit attraktiven Angeboten profitieren von diesem Trend. Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen können mit einer modernen, transparenten und effektiven Altersversorgung punkten, um qualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren.“
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung variiert stark nach Hierarchieebene
Die Durchführungswege, also die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen, in denen die jeweilige Zusage erfüllt wird, variieren stark je nach Mitarbeitergruppe: Fachkräfte werden häufiger über die versicherungsförmigen Durchführungswege, also Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds versorgt. Geschäftsführer und Führungskräfte hingegen erhalten häufiger Direkt- und Unterstützungskassenzusagen.
Pensionsfonds sind unter den Durchführungswegen das am geringsten genutzte Instrument: Zwölf Prozent der Führungskräfte und 18 Prozent der Fachkräfte sind über diesen Weg versorgt. Dagegen sind 45 Prozent der Führungskräfte und 61 Prozent der Fachkräfte durch Direktversicherungen im Alter abgesichert. Die Direkt- beziehungsweise Pensionszusage ist in der Geschäftsführerversorgung auch weiterhin der Durchführungsweg der Wahl (71 Prozent), gefolgt von der Unterstützungskassenzusage (42 Prozent). „Dies überrascht nicht, weil diese Art der betrieblichen Altersversorgung wegen ihrer steuerrechtlichen Ausgestaltung faktisch unbegrenzte Versorgungs- und Dotierungshöhen zulässt und sich daher gut für die Versorgung von Beziehern höherer Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze eignet“, sagt Marcus von Hermanni.
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