Am Freitag vor Pfingsten reichte ein in der Nähe von München ansässiges mittelständisches Unternehmen Klage gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 ein. Am darauffolgenden Dienstag bestätigte das Verwaltungsgericht München den Eingang der Klage. Die Klage richtet sich gegen die Rückzahlung an sich und gegen das Onlineverfahren anhand dessen der Rückzahlungsbetrag ermittelt werden soll.
Im Frühling 2020 hatte Bayern als erstes Bundesland Hilfen für all jene Betriebe bereitgestellt, die durch die pandemiebedingten Maßnahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Die Unternehmen sollten damals ihren Liquiditätsengpass und die benötigte Hilfe schätzen. Daraufhin wurden von Bund und Freistaat insgesamt rund zwei Milliarden Euro ausgezahlt, um Unternehmen vor Insolvenzen zu bewahren. Im Herbst 2022 erhielten Unternehmen, welche diese Hilfe in Anspruch genommen hatten, dann die Aufforderung das Geld teilweise wieder zurückzuzahlen. In einem Onlineverfahren sollten die Unternehmen angeben, wofür sie die Hilfen verwendet hatten. Anhand dieser Angaben wurde ermittelt, wie hoch der zurückzuzahlende Betrag war.
Der Grund für die aktuelle Klage ist einerseits, dass nicht von Beginn an klar kommuniziert wurde, dass die Hilfen eines Tages überhaupt zurückzuzahlen sind und andererseits, dass es bei dem Onlineverfahren nicht möglich sei korrekte und transparente Angaben zu machen.
In Nordrhein-Westfalen hatten Unternehmen bereits gegen das Onlinerückmeldeverfahren geklagt und Recht bekommen, wodurch das Überprüfungsverfahren dort neu aufgesetzt werden musste.
Eine inhaltliche Stellungnahme des bayerischen Wirtschaftsministeriums liegt bis jetzt noch nicht vor. Man habe laut Ministerium aber keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Staatsregierung. Durch die nun eingereichte Klage wird die Debatte um die Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen noch eine Weile präsent bleiben.