Liebe Leserinnen und Leser,
als ein über viele Jahre etabliertes Online-Magazin ist natürlich auch mittelstandinbayern.de von den aktuell anstehenden Änderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung betroffen. Zwar haben wir auch in den vergangenen Jahren bereits mit dem Double Opt-In Verfahren gearbeitet und verfügen über die notwendigen Nachweise der bisherigen Registrierungen. Manchmal hat aber auch das „berechtigte Interesse“ in unseren Augen überwogen, weshalb wir in diesen Tagen eventuell fehlende Einwilligungen einholen, um absolut auf der sicheren Seite zu sein.
Alle Abonnenten unseres Mittelstandsmagazins erhalten deshalb in diesen Tagen eine E-Mail mit der Bitte, den Opt-In für den Bezug unseres Newsletters und unserer exklusiven Veranstaltungseinladungen erneut zu bestätigen. Wir hoffen natürlich, dass auch Sie dabei sind. Wenn Sie keine solche E-Mail erhalten haben, dann sind Sie noch gar nicht bei uns registriert, was Sie natürlich jederzeit HIER nachholen können.
Darüber hinaus beschäftigen wir uns, wie so viele Unternehmen in diesen Tagen, mit der Verfahrensdokumentation, haben unsere Datenschutzrichtlinien aktualisiert und auch unsere Share- und Kommentar-Bereiche mit entsprechenden WORDPRESS-Plugins konform für die neue EU-Datenschutzrichtlinie gemacht. Wir sind zuversichtlich, damit allen ab 25. Mai 2018 geltenden Anforderungen gerecht zu werden. Wenn unser EU-DSGVO-Prozess abgeschlossen ist, freuen wir uns vor allem darauf, auch wieder im Schwerpunkt inhaltlich für Sie tätig zu sein, und Ihnen weiterhin spannende News aus dem Mittelstand in Bayern, Deutschland und Europa zur Verfügung zu stellen. Lesen Sie schon jetzt unseren aktuellen Beitrag zur zukünftigen Nutzung von WHATSAPP im geschäftlichen Zusammenhang – ein Thema, das im Zusammenhang mit optimalem Datenschutz alle Unternehmen betrifft.
Bleiben Sie dem Mittelstand treu, denn er ist und bleibt das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.
Ihr
Achim von Michel
Herausgeber, mittelstandinbayern.de