Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsregelung für Exporte ins EU-Ausland auf unbestimmte Zeit verlängert. Damit bleibt die bisherige Versandbestätigung bis auf Weiteres gültig.
Wer Waren an Kunden innerhalb der EU liefert und dabei Umsatzsteuern sparen will, muss eigentlich schon seit dem 01.01.2012 neben der doppelten Rechnung eine so genannte Gelangensbestätigung als Wareneingangsnachweis vorlegen.
(Quelle: „FUCHSBRIEFE“ 66. Jahrgang | 44 vom 06. Juni 2012 / IWBF)