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15. Bayerischer Präventionspreis

16Aug2019

Ausschreibung

Das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit schreibt gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den 15. Bayerischen Präventionspreis aus.


Beispielhafte Initiativen und herausragende Präventionsprojekte im Netzwerk Prävention

Der Bayerische Präventionspreis zeichnet beispielhafte Initiativen und herausragende Projekte aus Prävention und Gesundheitsförderung aus. Er prämiert besondere Leistungen, fördert innovative Ideen und ihre Umsetzung, gibt Anregungen für neue Aktivitäten und knüpft das landesweite Netzwerk Prävention immer enger. Das Netzwerk ist ein wertvolles Verzeichnis für alle, die Präventionspläne schmieden, Anknüpfungspunkte oder Kooperationspartner suchen. Die ausgezeichneten und weitere Projekte des Wettbewerbs werden nach Entscheidung der Jury ins Netzwerk Prävention, das aus den Wettbewerben um den Bayerischen Präventionspreis erwächst, aufgenommen. Mehr zur Projektdatenbank unter www.zpg-bayern.de/netzwerk-praevention.html

Wer kann teilnehmen?

Zum Wettbewerb um den 15. Bayerischen Präventionspreis eingeladen sind Städte und Kommunen, Gesundheits-, Jugend- und Sozialämter, Kindertagesstätten und Schulen, Krankenkassen, Verbände, Vereine, Einrichtungen der Seniorenarbeit, Selbsthilfegruppen, Firmen, Initiativen und Einzelpersonen.


Eingereicht werden können Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:

• Das Projekt befasst sich mit Gesundheitsförderung und Prävention in einer der vier unten genannten Kategorien.

• Das Projekt wurde in Bayern entwickelt und realisiert.

• Die Planungsphase ist abgeschlossen, das Projekt läuft seit mindestens sechs Monaten. Ist das Projekt bereits beendet, liegt das Ende nicht länger als 18 Monate zurück.

• Ausschließlich gewinnorientierte Projekte können nicht berücksichtigt werden.


Die Kategorien

Der 15. Bayerische Präventionspreis wird in Übereinstimmung mit den vier Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans in folgenden Kategorien ausgelobt:

• Prävention in Familie, Kindertagesstätte und Schule

• Prävention in Ausbildungsstätte und Betrieb

• Prävention im Alter

• Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit

In jedem dieser Themenbereiche wird ein Preis verliehen. Die Jury des Bayerischen Präventionspreises behält sich darüber hinaus vor, für besondere Leistungen weitere Projekte mit Belobigungen auszuzeichnen.


Eine Fachjury wird die eingereichten Projekte bewerten nach der Originalität der Projektidee, der Aktualität und Bedeutung des Themas, der methodischen Umsetzung, nach Hinweisen zur Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Multiplizierbarkeit. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.


Termine

Einsendeschluss für die Bewerbungen um den 15. Bayerischen Präventionspreis ist der 16. August 2019. Die feierliche Preisverleihung erfolgt im Dezember 2019.
Der 15. Bayerische Präventionspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert, die unter den Preisträgern der vier ausgelobten Kategorien vergeben werden.

Hinweise zur Bewerbung


Wir bitten um Zusendung einer:
• strukturierten Projektkurzfassung (Formular: www.zpg-bayern.de/bayerischer-praeventionspreis.html)
• ausführlichen Projektbeschreibung (z.B. Konzepte, Dokumentationen, Berichterstattungen)


Nur wenn beides vorliegt, kann das Projekt am Wettbewerb teilnehmen.


Bitte senden Sie Ihre Einreichung, bevorzugt auf elektronischem Wege oder per Post, bis spätestens 16. August 2019 an folgende Adresse:


Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Pfarrstraße 3

80538 München

E-Mail: zpg@lgl.bayern.de

telefonische Auskünfte unter: 09131 6808-4502

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