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Seit Ende letzten Jahres erhalten rund 240.000 Unternehmen in Bayern die Aufforderung, ihre Berechtigung für COVID Soforthilfe aus 2020 eigenständig in einem Online-Verfahren zu überprüfen.
Hierbei droht vielen Unternehmen jetzt eine Rückzahlungspflicht bis Ende Juni 2023. Fakt ist:
- die Hilfen wurden 2020 von der Politik als nicht rückzahlbare Zuschüsse versprochen.
- Zudem wurden die Voraussetzungen zur Gewährung der Zuschüsse unklar formuliert und in manchen Fällen sogar nachträglich geändert.
In NRW hat deshalb bereits ein Gericht in zweiter Instanz geurteilt, dass die Vorgehensweise der Landesregierung teilweise rechtswidrig ist und neu aufgesetzt werden muss.
Schließlich widerspricht die gegenwärtige Praxis auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz, denn in Baden Württemberg werden z.B. die Personalkosten als anzurechnende Ausgaben mit berücksichtigt, in Bayern hingegen nicht. Viele Unternehmen kommen durch diese unerwarteten Rückzahlungsforderungen in Bedrängnis und wissen teilweise nicht, wie sie diese richtig berechnen oder gar zurückzahlen sollen.
Der BVMW Bayern will Licht ins Dunkel bringen und die momentan beste Verhaltensweise für Unternehmen in Bayern beschreiben.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang, von der Kanzlei Steinbock und Partner mbH in Würzburg, erläutert in unserer bayernweiten Online-Veranstaltung, die Rechtslage und beschreibt, wie Sie sich als UnternehmerIn gegebenenfalls erfolgreich wehren können und wie Sie sich dabei jetzt richtig verhalten.
So viel sei vorab schon verraten: Es lohnt sich in vielen Fällen, erst einmal keine Rückzahlungen zu leisten. Dabei sind jedoch einige Formalien unbedingt zu beachten.
Nach seinem Einführungsvortrag beantwortet Dr. Alexander Lang gerne auch Ihre Fragen.
Einen Einwahl-Link zum Online Meeting, stellen wir Ihnen zeitnah nach Ihrer Anmeldung per E-Mail zur Verfügung.
Wir bitten Sie, sich bei Interesse verbindlich anzumelden, damit wir die optimale Online-Plattform auswählen können.