Die im Rahmen des Corona-Hilfspakets seit Kurzem deutlich angehobene Kaufprämie beim Erwerb von Elektroautos kommt bei den Verbrauchern offenbar gut an: Nahezu 20.000 Mal wurde im Juli die Innovationsprämie für den Kauf eines E-Autos oder Plug-in-Hybrids beantragt – so häufig wie in keinem anderen Monat seit der Einführung des Umweltbonus im Juni 2016. Insgesamt wurden seit Jahresbeginn 69.606 Anträge gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 78,6 Prozent.
Bis zu 9.000 Euro werden vom Kaufpreis erstattet
Die mittlerweile Innovationsprämie getaufte Förderung bezeichnet die zu zwei Dritteln vom Staat und einem Drittel von den Autoherstellern finanzierte Kaufpreisprämie, die seit Juli dieses Jahres bei bis zu 9000 Euro für reine Elektrofahrzeuge liegt. Für Plug-in-Hybride sind bis zu 6750 Euro an Förderung möglich. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro sinken die Prämien auf 7.500 beziehungsweise 5.625 Euro. Sämtliche Prämien können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen für einen Dienstwagen beantragen. Die Förderung senkt damit die anfänglichen Mehrkosten für die Anschaffung eines Elektroautos deutlich. Sie ist vorerst bis zum 31.12.2021 befristet.
Elektroauto als Firmenwagen? Das sind die Vorteile
Der in der Regel höhere Kaufpreis wird damit als Argument gegen einen Elektroauto-Kauf weniger überzeugend. Denn beim Betrieb eines Elektroautos kommen einige Ersparnisse bei den laufenden Ausgaben für Treibstoff, Wartung und Reparaturen zum Tragen: Hier sind Elektroautos gegenüber Verbrennern klar im Vorteil und verursachen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg weniger Kosten als Benziner und Diesel.
So verschleißen beim E-Auto deutlich weniger mechanische Teile als bei einem Verbrenner und auch Ölwechsel sind nicht nötig. Reparaturanfällige Teile wie Getriebe, Lichtmaschine, Zahn- und Keilriemen sucht man im Elektroauto vergebens. Die Betriebskosten sind selbst bei den hierzulande sehr hohen Strompreisen im Vergleich zu Dieselautos gering – von den Vorteilen bei der jährlichen KfZ-Steuer ganz zu Schweigen. Daher schneiden E-Autos bei der Betrachtung der Kosten über ihre gesamte Lebensdauer schon heute deutlich besser ab als ihre Verbrenner-Pendants.
Steuerliche & Image-Vorteile gegenüber Verbrennern
Beim Betrieb als Firmenwagen kommt außerdem noch ein weiterer Vorteil hinzu: E-Autos mit dem Firmenlogo können dabei helfen, ein positives und nachhaltiges Unternehmensimage zu verbreiten. Und auch Arbeitnehmer profitieren von einem E-Auto als Firmenwagen: Sie zahlen eine geringere Dienstwagensteuer. Bei Privatnutzung werden Elektrodienstwagen seit diesem Jahr monatlich nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert. Die Bemessungsgrenze sind dabei 25 Prozent des Bruttolistenpreises, der seit Juni 2020 bis zu 60.000 Euro betragen darf. Dadurch bezahlen die Fahrer von elektrifizierten Dienstautos für den geldwerten Vorteil der Privatfahrten nur halb soviel Steuern wie die Fahrer von Benzinern oder Dieseln.
Weitere Informationen zur Innovationsprämie beim Kauf von Elektroautos und zur Antragstellung finden Sie hier.