Der EU-Vorschlag zu einer Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen sorgt bei Unternehmern für Unmut. Grund dafür sind neue bürokratische Vorgaben, die auf Arbeitsverhältnisse vielleicht bald angewendet werden müssen und aus Unternehmersicht die Arbeit weiter verteuern würden.
Das bisherige EU-Recht gab hierzu lediglich allgemeine Informationen vor, die Arbeitnehmern zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses mitzuteilen sind, wie zum Beispiel das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit. Nun sollen durch die neue Richtlinie weitere Informationspflichten, ein europäischer Arbeitnehmerbegriff, verschärfte Sanktionen bei Verstößen und folgende inhaltliche Mindestrechte für Arbeitnehmer geschaffen werden:
Geplante Mindestrechte für Arbeitnehmer
- Höchstdauer der Probezeit
- Grundsätzliches Recht auf Nebentätigkeit
- Verbindliche Festlegungen zu Beginn der Beschäftigung bei variabler Arbeitszeit
- Recht nach sechs Monaten eine andere Beschäftigungsform zu ersuchen (zum Beispiel einen Stammarbeitsplatz beim Entleiher, unbefristet, Vollzeit)
- Recht auf kostenlose Fortbildung, wenn diese verpflichtend ist
Vorschlag stößt auf Ablehnung durch Unternehmer
Der Vorschlag wird von Unternehmerverbänden wie der Vereinigung bayerische Wirtschaft (vbw) stark kritisiert: Aus ihrer Sicht wäre ein einheitlicher europäischer Arbeitnehmerbegriff nicht erforderlich und in vieler Hinsicht sogar schädlich. „Wir sehen darin auch einen Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz. Die einzelnen EU-Länder können selbst viel besser definieren, wer in ihrem Land Arbeitnehmer ist und wer nicht. Es besteht das Risiko, dass auch echte Freiberufler, Selbständige und im Rahmen von Werk- bzw. Dienstverträgen tätige Personen erfasst werden“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Auch die geplanten Mindestrechte kritisieren Wirtschaftsvertreter: „Die geplanten Mindestrechte für Arbeitnehmer rauben den Unternehmen weitere Flexibilität. Sie führen zudem zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da nicht ersichtlich ist, in welchem Verhältnis diese Ansprüche zu den bereits auf europäischer und nationaler Ebene bestehenden Regelungen stehen sollen“, so Brossardt.
Kleine Unternehmen würden belastet
Neben der Anwendung der Mindestrechte werden auch die geplanten Informationspflichten als problematisch angesehen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen bringt das Vorhaben insgesamt viel zusätzlichen Aufwand. Die vorgesehene Ausweitung der Pflichtinformationen könnte gerade kleine Unternehmen ohne eigene Personalabteilung überfordern und daher unpraktikabel sein. Der vorgesehene Katalog an Sanktionen wird außerdem als viel zu überzogen und nicht erforderlich kritisiert. Aus Unternehmersicht bleibt aber vorerst noch die Hoffnung, dass diese Pläne der EU nicht derartig umgesetzt werden.