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Geschäftsreisende im Brexit-Irrsinn

Der 29. März war der Tag, auf den ganz Europa geschaut hat: Brexit. Nun gab es eine Verlängerung bis zum 12. April. Wie, wann und vielleicht sogar ob es zu einem Austritt Großbritanniens aus der EU kommt und wie dieser aussieht, steht aktuell noch in den Sternen. Für Geschäftsreisende kann sich aber in Zukunft einiges ändern. Der Geschäftsreise-Experte Comtravo zeigt, worauf Dienstreisende bei Reisen nach Großbritannien besonders achten sollten.

Was ändert sich für Reisen nach Großbritannien – und was sollten Geschäftsreisende in Zeiten des Brexits beachten

1. Einreise und Visum

Momentan reicht noch der Personalausweis, um nach Großbritannien einreisen zu können. Laut dem Auswärtigen Amt hat die britische Regierung für den Fall eines ungeregelten Brexits zugesichert, dass der Personalausweis auch bis Ende 2020 anerkannt wird. Ab dem 1. Januar 2021 könnte es dann sein, dass ein Reisepass notwendig wird.

Es ist außerdem damit zu rechnen, dass kein Visum für Reisen mit Aufenthalt bis 90 Tage beantragt werden muss. Bei einem harten Brexit könnte es anders aussehen, in dem Fall sollten Geschäftsreisende die Visumslage prüfen.

2. Flugverkehr und EU-Fluggastrechte

Der Flugverkehr wird laut der Association of British Travel Agents (ABTA) auch im Falle eines harten Brexit wie bisher weitergehen. Britische Fluglinien können also von Großbritannien aus Ziele innerhalb der EU anfliegen und über EU-Luftraum fliegen. Diese No-Deal-Einigung wird bis März 2020 gültig sein.

EU-Fluggastrechte sind nur für Flüge gültig, die innerhalb der EU starten oder von einer Fluglinie mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Fliegt man also von Berlin nach London, können Ansprüche weiterhin geltend gemacht werden. Bei einem Flug von London nach Berlin ist dies nur möglich, wenn die Fluggesellschaft den Sitz in der EU hat. Großbritannien hat jedoch angekündigt, die bestehenden EU-Fluggastrechte auch nach dem Brexit zu gewährleisten. Es kann sicherlich nicht schaden, die Situation vor dem Flug noch mal zu prüfen und sich zu informieren.

3. Auto und Führerschein

Deutsche Führerscheine werden bisher in Großbritannien anerkannt. Nach dem Brexit soll sich das auch nicht ändern. Autofahrer sollten jedoch die Grüne Versicherungskarte mitnehmen und bei ihrer Versicherung nachfragen, ob UK weiterhin auf der Liste steht.

4. Krankenversicherung

Es ist noch nicht klar, was im Falle der Krankenversicherung bei einem Brexit ohne Abkommen gilt. Es kann sein, dass die europäische Gesundheitskarte (EHIC) nicht mehr akzeptiert wird. Daher sollten Reisende nach Großbritannien sicherheitshalber überprüfen, ob der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung von Nöten ist.

5. Roaming

Seit 2017 ist das Ende der hohen Roaming-Gebühren in der EU besiegelt. Wenn Großbritannien die EU verlässt, werden die Kosten vermutlich wieder steigen. Dann kommt es auf die einzelnen Anbieter an, die Gebühren zu erlassen (oder zu erheben). Um hohe Kosten zu vermeiden, sollten Reisende sich bei ihrem Anbieter erkunden.

6. Wechselkurs

Die Brexit-Abstimmung hat die britische Währung geschwächt. Ein paar Tage vor dem Volksentscheid (20. Juni 2016) zum Brexit war der Wechselkurs Euro zu Pfund bei 1 € für £0,77. Heute (27. März 2019) bekommt man für 1 € etwas mehr, nämlich £0.85.

Wer in Großbritannien mit Kreditkarte zahlt, für den fallen keine Zusatzgebühren an. Dies könnte sich mit dem Brexit ändern.

7. A1-Bescheinigung

Seit diesem Jahr ist die A1-Bescheinigung verpflichtend für Entsendungen ins Ausland. Momentan wird diese Bescheinigung für Großbritannien nur bis zum 29. März ausgestellt. Ob sich durch die Verzögerung bis zum 12.4. auch diese Ausstellungsfrist verändert, steht bislang noch nicht fest. Wer demnächst Mitarbeiter nach Großbritannien entsendet, sollte sich vorab darüber informieren.

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