Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, mit der unter anderem die Regelungen zur Glasfasermitverlegung geändert werden. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats will diese Woche darüber beraten.
Bei der Glasfaserverlegung besteht zurzeit ein Trittbrettfahrerproblem: Sobald ein kommunales Versorgungsunternehmen eine Grube für den Glasfaserausbau ausgehoben hat, verlegen Wettbewerber einfach ihr Kabel mit – und dies sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt. Die Verbände BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation), BUGLAS (Bundesverband Glasfaseranschluss) und VKU (Verband kommunaler Unternehmen) appellieren daher nun im Vorfeld an den Bundesrat, das Gesetz anzupassen: Ihr Ziel ist es, das aktuell mögliche Trittbrettfahren beim Glasfaserausbau zu stoppen, um den Glasfaserausbau effektiv voranzutreiben.
Trittbrettfahrer erschweren den Glasfaserausbau
Denn durch die Trittbrettfahrer entstehen strukturelle Wettbewerbsverzerrungen: Zum einen umgehen Wettbewerber die Kosten für den Tiefbau und es kommt zu einem volkswirtschaftlich unsinnigen Über- und Doppelausbau von Leitungen. Zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet, die Folge ist größere Zurückhaltung. Durch diese Fehlanreize wird der Glasfaserausbau behindert.
Echter Wettbewerb mit klaren Regeln
Die drei Verbände fordern in einer aktuellen Pressemitteilung den Verkehrsausschuss des Bundesrates dazu auf, seiner Linie treu zu bleiben: Das Ländergremium hatte sich bereits im November 2018 dafür ausgesprochen, dass alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, im Wettbewerb gleichgestellt werden, um somit Fehlanreize und Wettbewerbsnachteile zu beheben. Bisher besteht bei öffentlich teilfinanzierten Bauarbeiten die gesetzliche Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Mitverlegung von Glasfaserkabeln zu ermöglichen. Doch kommunale Unternehmen, die aus wirtschaftlichem Eigeninteresse ohne Fördergelder vom Bund ausbauen, sollen nach dem Willen der Verbände von dieser Pflicht nun nicht mehr erfasst werden.
Unzumutbarkeitsregel gegen Trittbrettfahrer
BREKO, BUGLAS und VKU setzen sich zudem für eine klare Unzumutbarkeitsregel ein. Diese stoppt Trittbrettfahrer, wenn in einem Gebiet erstmals Glasfaserkabel verlegt werden. Dritte dürfen in diesen Gebieten dann nicht das Glasfasernetz im Rahmen der Mitverlegung von Kabeln überbauen, bekommen jedoch Zugang zum Netz zu fairen Konditionen. Ein solcher diskriminierungsfreier und offener Netzzugang verhindert den unsinnigen Doppelausbau und setzt Anreize, um Glasfaser in Gebieten auszubauen, die noch nicht ans schnelle Internet angeschlossen sind.
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht allerdings lediglich eine „Unzumutbarkeitsprüfung“ im Einzelfall durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor. Dieser Prüfung im Einzelfall sollte der Bundesrat nach dem Wunsch der Verbände eine klare Unzumutbarkeitsregel vorziehen, die automatisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet angeschlossenen Gebieten greift. So würde der Glasfaserausbau spürbar forciert – insbesondere in ländlichen Regionen.