Ab 2015 können Sie Ihre Mitarbeiter etwas großzügiger beschenken. Nicht lohnsteuerpflichtig sind ab kommendem Jahr Aufmerksamkeiten bis 60 Euro (inkl. MwSt.) wie Blumen oder ein Buch zum Geburtstag, der Hochzeit oder der Geburt eines Kindes. Bis Ende 2014 liegt die Grenze noch bei 40 Euro.
Quelle: IBWF
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