Erb- und Testamentsfragen sorgen immer wieder für Probleme. Mitunter gehen Streitfragen am Ende sogar vor Gericht und können dort erst gelöst werden. In der Regel möchte man dies jedoch vermeiden, was sich mit einigem Wissen über die Grundlagen des Erbrechts und die damit verbundene Steuerlast (Erbschaftssteuer) einfach erreichen lässt.
Erbfolge ohne Testament
Wenn man sich mit dem Thema Erben beschäftigt, gilt es zunächst einmal zu klären, wer überhaupt wann erbt. Generell kommt es bei der Erbfrage im großen Maße darauf an, ob im Vorfeld ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt wurde. Ist dies nicht der Fall, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Erben erster Ordnung (Ehepartner und Kinder) und Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister etc.). Im Falle der Tatsache, dass keine Erben und kein Testament vorhanden sind, geht das Erbe an den Fiskus. Dies ist auch der Fall, wenn alle potenziellen Erben ihr Erbe ausschlagen. Das Ausschlagen ist ein grundsätzliches Recht aller Erben und macht beispielsweise Sinn, wenn der Verstorbene Schulden vererbt.
Ein Testament richtig aufsetzen
Wer späteren Problemen gleich von Anfang an aus dem Weg gehen möchte, der sollte im Vorfeld ein Testament aufsetzen und sich mit der aktuellen Gesetzeslage im Erbrecht auseinandersetzen. Dies gibt Personen die Möglichkeit, die Erbfolge nach eigenen Vorstellungen zu regeln und damit auch von der gesetzlichen Folge abzuweichen. Generell kann jeder ein Testament aufstellen, insofern er testierfähig ist. Dies umfasst alle Personen ab dem 16. Lebensjahr, die in der Lage sind Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Willenserklärung zu verstehen. In einem Testament lassen sich nicht nur Erben selbst festlegen, sondern auch folgende unterschiedliche Bestimmungen treffen:
– Enterbung
– Vermächtnis
– Leistungsverpflichtung oder Auflage
– Teilungsanordnung
– Anordnung der Testamentsvollstreckung durch einen Testamentsvollstrecker
– Pflichtteilsentziehung und -beschränkung
Darüber hinaus ist ein Testament nur so lange gültig, wie es der Verfasser wünscht. Es kann zu jeder Zeit verändert oder sogar vollkommen widerrufen werden.
Von was ist die Erbschaftssteuer abhängig?
Neben der Frage nach den letztendlichen Erben spielt der Steuer ebenfalls eine wichtige Rolle bei jeder Erbschaft. Grundsätzlich müssen Erbschaften beim Finanzamt angezeigt werden. Anhand der angegebenen Werte wird anschließend die Steuer ermittelt. Wie hoch diese am Ende ausfällt, hängt nicht nur von der Höhe der Erbschaft, sondern auch vom Verwandtschaftsgrad ab. Je nachdem, wie der Erbe mit der verstorbenen Person in Verbindung stand, greifen zudem unterschiedliche Freibeträge.
– Ehepartner und Lebenspartner 500.000 Euro
– Kinder 400.000 Euro
– Enkelkinder 200.000 Euro
– Eltern & Großeltern 100.000
– Sonstige Erben 20.000 Euro
Ähnlich wie bei den Freibeträgen hängt der Steuersatz vom Verwandtschaftsgrad aber auch von der Höhe des Vermögens ab. In Steuerklasse 1 fallen Ehepartner und Kinder. Steuerklasse 2 umfasst dagegen Eltern und Geschwister, während alle weiteren Personen in Steuerklasse 3 fallen.
Nicht immer ist die Berechnung der Steuer jedoch eindeutig. Vor allem bei Vermögenswerten wie Immobilien oder ähnlichen Dingen kommt es oft zu Problemen. Für Interessenten finden sich tiefer greifende Betrachtungen zu solchen und anderen Fragen der Steuerproblematik im Buch Erbschaftsteuergesetz, der Autoren Prof. Dr. Michael Fischer, Dr. Roland Jüptner, Dr. Armin Pahlke und Dr. Thomas Wachter. Wichtig wird für das Buch zukünftig vor allem das neue Erbschaftssteuergesetz, das erst kürzlich von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Dieses beschäftigt sich besonders mit der Problematik der Unternehmensvererbungen und führt strengere Richtlinien in diesen Bereichen ein. Für den normalen Verbraucher bringt das Gesetz dagegen kaum Veränderungen. Privatpersonen sichern sich immer noch am besten mit einem guten Testament ab und verhindern so, dass es nach dem eigenen Ableben zu Streitigkeiten kommt.