Angesichts der Coronavirus-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen für Unternehmen stellen sowohl die Bundesregierung wie auch die Bayerische Staatsregierung mittlerweile umfassende Krisenhilfen in Aussicht. Die Einschränkungen durch das Virus treffen besonders die kurzfristige Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen und wirken für viele Betriebe damit existenzbedrohend. Die Hilfsmaßnahmen der Regierung zielen daher darauf ab, die Liquidität des Mittelstands auch weiterhin sicherzustellen.
Bundesregierung hilft mit Kurzarbeitergeld und KfW-Krediten
Das erste Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Unterstützung der Unternehmen sieht umfassende Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld sowie eine Ausweitung des Kreditvolumens der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor. Gemeinsam sollen beide Instrumente kurzfristig dazu beitragen, kleine und mittlere Unternehmen zu stabilisieren. Die Bayerische Staatsregierung hat ebenfalls umfangreiche Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt, unter anderem finanzielle Soforthilfen von 5.000 bis 30.000 Euro für besonders betroffene kleine und mittlere Betriebe. Um die Geldmittel bereitstellen zu können, wird die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse zeitlich begrenzt für zunächst ein Jahr außer Kraft gesetzt.
Angekündigte Wirtschaftshilfen
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Hilfsmaßnahmen, mit denen betroffene Unternehmen in Bayern ihre Liquiditätsengpässe mindern können.
- Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld soll von nun an über längere Zeiträume gewährt und leichter beantragt werden können. Die Sozialabgaben für ausgefallene Arbeitsstunden werden vollumfänglich durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen. Kurzarbeitergeld kann nun bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
- Liquiditätshilfen durch die KfW
Über Finanzierungspartner und Hausbanken finanziert die KfW Unternehmerkredite, Wachstumskredite und ERP-Gründerkredite. Darüber hinaus wird die KfW Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln deutlich verbessern. Diese sollen von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
- Steuerstundungen
Zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert. Steuerliche Vorauszahlungen können zudem leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Formulare zur Beantragung der Steuerstundung stehen bei den bayerischen Finanzämtern zur Verfügung.
- Bayerische Soforthilfen
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat für Härtefälle unbürokratische Soforthilfen in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro je Unternehmen angekündigt. Noch diese Woche sollen sich die Betriebe bei der mit einem einfachen Formular bei den Behörden melden können und dort im Schnellverfahren Unterstützung erhalten, wenn ihnen die Insolvenz droht.
- Hilfskredite und Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern
Der Freistaat Bayern stellt über die LfA Förderbank Bayern betroffenen Unternehmen bankmäßige Unterstützungsangebote zur Verfügung. Die LfA Förderbank Bayern erhält zudem einen Bürgschaftsrahmen von bis zu 500 Millionen Euro. Damit sollen Kreditausfälle abgesichert werden.
- Bayern-Fonds zur Beteiligung an Unternehmen
Als weitreichendste Maßnahme soll sich der Staat mithilfe eines Bayern-Fonds an Unternehmen, die jetzt in Schieflage geraten, beteiligen können. Auf diese Weise kann den Unternehmen zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt werden.
Hilfspaket wird geschnürt
Insgesamt wurde also ein Paket aus Liquiditätshilfen, Krediten, Steuerstundungen und Kurzarbeit geschnürt. Grundsätzlich sind die Regelungen zum Kurzarbeitergeld und die zusätzlichen Haushaltsmittel bereits ausverhandelt und auf den Weg gebracht. Die Konkretisierungen der Antragsstellung und der genauen Prozesse der Hilfsmaßnahmen stehen aber zum Teil noch aus.