Die Bundesregierung hat letzte Woche den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes im Kabinett verabschiedet. Damit sollen die teilweise jahrzehntelangen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte deutlich gestrafft werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu Beschleunigungen im Energiebereich in das Gesetz eingebracht, vor allem Verfahrensbeschleunigungen beim Bau von Windenergieanlagen. Das neue Gesetz sieht außerdem wichtige Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen für verschiedene Infrastrukturvorhaben vor. Das gilt für den Bereich im Schieneninfrastruktur sowie für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen.
Beschleunigte Gerichtsverfahren
Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die Zuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden, um so das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Ebenfalls erfasst werden auf Initiative des BMWi Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen. Für bestimmte Windenergieanlagen wird zudem die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage abgeschafft.
Wirtschaft kritisiert Verwässerung des Entwurfs
Doch die Wirtschaft kritisiert bereits eine deutliche Verwässerung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs. Der vom Bundesumweltministerium überarbeitete Entwurf hält nämlich weiter an einer doppelten Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten sowohl im Raumordnungs- als auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren fest. Ganz gestrichen wurde der Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums, Ersatzneubauten zum Erhalt öffentlicher Verkehrswege von der Abstimmung mit den Naturschutzbehörden freizustellen.
Umweltschutzprüfungen bleiben bestehen
„Angesichts allein tausender maroder Straßen- und Eisenbahnbrücken in Bayern ist es ein Unding, dass nun weiterhin selbst für solche Ersatzneubauten Umweltschutzprüfungen nötig sein sollen. Verzögerungen bei diesen unverzichtbaren Projekten bedrohen die Leistungsfähigkeit unserer Straßen- und Schienennetze und in Extremfällen auch deren Sicherheit. Der gravierende Investitionsstau in Deutschland wird so jedenfalls nicht aufgelöst“, kritisiert Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. „Nachdem die Politik versprochen hat, auch mit öffentlichen Infrastrukturinvestitionen für einen kraftvollen Neustart aus der Corona-Krise zu sorgen, ist das eine große Enttäuschung“, so Gößl weiter.
Immerhin lobt die IHK, dass der Rechtsweg bei Streitigkeiten nun verkürzt wird. „So könnten betroffene Planungsverfahren im Schnitt 18 Monate schneller abgeschlossen werden“, hofft Gößl.