Gerade kleine Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern leiden am meisten unter starren Bürokratievorschriften – nun dürfen sie sich auf Entlastung freuen. Das Bundeskabinett hat am 2. August das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegte zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, welches ab 01. Januar 2017 in Kraft tritt. Es führt zu einer jährlichen Entlastung von rund 360 Millionen Euro beziehungsweise knapp zehn Millionen Arbeitsstunden. „Unnötige Bürokratie kostet Bürger und Unternehmen Zeit, Geld und Nerven und kann für unsere Wirtschaft zu einem echten Wettbewerbsnachteil werden. Allein durch unsere beiden Bürokratieentlastungsgesetze und die Modernisierung des Vergaberechts entlasten wir die Unternehmen in dieser Legislaturperiode um mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr“, erklärt Gabriel.
Weniger Pflichten für kleine Unternehmen
Nachdem bereits im Frühjahr 2015 ein Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet wurde, in welchem insbesondere StartUps im Fokus standen, hat das zweite Bürokratieentlastungsgesetzt vor allem kleine Unternehmen im Blick. So sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass das seit 2006 geltende Verfahren zur Berechnung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge vereinfacht wird. Außerdem wird die Digitalisierung im Handwerk gestärkt und im Steuerrecht dafür gesorgt, dass kleine Unternehmen nicht in Belastungen „hineinwachsen“, die eigentlich für größere Betriebe gedacht waren. Die Bundesregierung kommt damit auch ihrer Selbstverpflichtung der „one-in, one-out“-Regel nach: Neuer Aufwand an einer Stelle wird durch Vereinfachungen an anderer Stelle ausgeglichen. „Damit entlasten wir vor allem solche Unternehmen, die typischerweise am meisten unter Bürokratie leiden: Kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern“, so der Bundeswirtschaftsminister.
Kritik aus dem Verband „Die Jungen Unternehmer“
Kritik am Entwurf zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz kommt vom Verband „Die Jungen Unternehmer“. Dieser bemängelt die „Halbherzigkeit der Initiative“ und fordert, Unternehmer stärker zu entlasten, indem die Verwaltung auf digitale Prozesse umgestellt wird und Berichtspflichten eingeschränkt werden. „Der Gesetzesentwurf greift bei der Digitalisierung zu kurz. Dabei braucht die digitalisierte Wirtschaft dringend eine konsequent digitale Verwaltung, um bürokratische Abläufe zu vereinfachen. Falls die Verwaltungsmodernisierung in den nächsten Jahren nicht erfolgreich ist, wird die analoge Verwaltung mit ihren langwierigen und bürokratischen Abläufen zu einem echten Bremsklotz und Standortnachteil werden“, kritisiert Dr. Hubertus Porschen, Bundesvorsitzender des Verbandes. Auch die monatlich fällige Erklärung und Abführung der Umsatzsteuer sieht der Verband als unnötige Mehrbelastung – gerade für junge Unternehmen. „Gründer sollten die Umsatzsteuer höchstens halbjährlich erklären und abführen müssen. Damit würden sie gerade im Jahr der Gründung von einem erheblichen monatlich anfallenden bürokratischen Aufwand entlastet“, fordert der Bundesvorsitzende.
Den Entwurf des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes können Sie hier lesen.