Bei der Besteuerung Ihres Autos müssen Sie sich auf ein Jahr festlegen – entweder auf die pauschale Einprozent-Besteuerung, oder das Führen eines Fahrtenbuchs. Ein Wechsel innerhalb des laufenden Jahres ist nicht möglich. Dies entschied das Finanzgericht Münster in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 27. März 2012 (Az. 4 K 3589/09). (Quelle: IBWF).
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