Wie die neuen Vorschriften für Rechnungen umgesetzt werden müssen, hat das Bundesfinanzministerium jetzt erläutert. Sie finden die Ausführungen unter www.bundesfinanzministerium.de, Schreiben IV D 2 – S-7280/12/10002 vom 25.10.2013. Halten Sie sich daran, sonst könnten Rechnungen künftig steuerlich nicht anerkannt werden.
(Quelle: IBWF)
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