Der bloße Name reicht nicht. Wer ein Gewerbe betreibt oder als Freiberufler tätig ist, muss kostenlos im Teilnehmerverzeichnis der Telekom „Das Telefonbuch“ und seiner Internet-Ausgabe „www.dastelefonbuch.de“ auch mit seiner Geschäftsbezeichnung eingetragen werden. Das entschied der BGH (Urteile vom 17.4.2014 Az. III ZR 87/13, III ZR 182/13 und III ZR 201/13). Quelle: IBWF Institut