Ein Kredit aufzunehmen ist auch immer mit Kosten verbunden. Diese werden in Form von Zinsen auf den Kreditbetrag fällig. Unter bestimmten Umständen können Sie diese steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was kann bei einem Kredit steuerlich geltend gemacht werden?
Die monatliche Rate bei einem Kredit besteht aus zwei Teilen:
- Der Tilgung, also der Rückzahlung des Kreditbetrags
- Den Zinsen, also den Kosten, die das Kreditinstitut für die Bereitstellung des Kredits veranschlagt.
Die Tilgungsleistung kann nicht steuerlich geltend gemacht werden. Der Grund liegt darin, dass sie lediglich die Rückzahlung des erhaltenden Geldes darstellt. Bei Erhalt des Kreditbetrags zählt dieser nicht als Einnahme, daher muss ein aufgenommener Kredit nicht versteuert werden. Aus diesem Grund kann auch die Tilgung nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Bei den Zinsen sieht es etwas anders aus. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Diese Voraussetzungen sind:
- Die Aufnahme des Kredits dient dazu, Einkünfte erzielen zu wollen. Die Zinsbelastung fällt steuerlich dann unter die Werbungskosten.
- Die Kosten des Kredits stellen eine außergewöhnliche Belastung dar.
Wurde der Kredit dagegen für einen rein privaten Zweck aufgenommen, so sind die Kreditkosten nicht steuerlich absetzbar. Beispiele hierfür sind die Aufnahme eines Kredits für:
- Hochzeit
- Wohnungseinrichtung, wie eine neue Küche
- Zahnersatz
- Urlaub
Kreditzinsen als außergewöhnliche Belastung absetzen
Kosten für Anschaffungen oder Dienstleistungen, die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen angesehen werden, können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören auch die Zinsen für einen Kredit, der einem solchen Zweck dient.
Beispiel:
Herr Müller sitzt durch die Folgen eines schweren Verkehrsunfalls im Rollstuhl. Um in die zweite Etage seines Privathauses zu gelangen, lässt er sich einen Treppenlift installieren. Für die Finanzierung dessen nimmt er einen Kredit auf. Die Zinsen dieses Kredits kann Herr Müller steuerlich geltend machen, ebenso die Kosten für den Treppenlift an sich.
Kreditzinsen als Werbungskosten steuerlich geltend machen
Dient die Aufnahme eines Kredits dem Ziel Einkommen damit zu erwirtschaften, so können die Kosten des Kredits, also die Zinsen steuerlich geltend gemacht werden.
Beispiel 1:
Frau Müller nimmt einen Job in einer anderen Stadt an. Hierfür benötigt sie eine Zweitwohnung in der neuen Stadt. Um diese und den Umzug dahin zu finanzieren nimmt Sie einen Kredit auf. Da die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen notwendig ist, kann Sie die Kreditzinsen in diesem Fall steuerlich absetzen.
Beispiel 2:
Herr Meier nimmt zur Finanzierung seines neuen Autos einen Kredit auf. Das Auto benötigt er für berufliche Zwecke, da er im Außendienst tätig ist und sein eigenes Fahrzeug nutzt. Die Zinsen des Autokredits kann er steuerlich geltend machen, da das Auto der Einkommenserzielung dient.
Frau Meier hingegen arbeitet in einem Bürogebäude, also immer am selben Ort. Der Arbeitsweg zählt als privater Weg. Die Zinsen ihres Autokredits sind daher nicht absetzbar.
Kreditzinsen für Modernisierungskredite steuerlich geltend machen
Immobilienbesitzer, die Ihr Haus vermieten, können die Zinsen des Immobilienkredits und auch solcher für Modernisierungszwecke steuerlich geltend machen. Auch hier dient der Kredit der Erzielung von Einkommen (Mieteinnahmen) und zählen so zu den Werbungskosten. „Bei alten und meist teureren Krediten können Vermieter auch die Zinskosten einer Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich geltend gemacht werden“, so Paul Buchhorn, Geschäftsführer von KREDITEXPERTE.de. „Grundsätzlich sollten Vermieter von einer blinden Umschuldung absehen. Auch wenn die neue Finanzierung günstiger ist, muss unbedingt auf die Gesamtkosten geachtet werden. Nur weil die künftigen Raten niedriger sind, heißt es noch lange nicht, dass sich eine Umschuldung lohnt.“
Beispiel:
Frau Peters besitzt eine Eigentumswohnung, wohnt jedoch im Haus ihres Mannes. Die Eigentumswohnung wird daher vermietet. Für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nimmt sie einen Kredit auf. Die Zinsen dieses Kredits kann sie steuerlich geltend machen.
Herr Peters, in dessen Haus er und seine Frau leben, vermietet einen Teil seines selbst bewohnten Hauses an Untermieter. Zur Erneuerung des Daches nimmt Herr Peters einen Kredit auf. Die Zinsen für diesen Kredit sind nur anteilig absetzbar und müssen entsprechend der vermieteten und selbst genutzten Fläche aufgeteilt werden. Nur der Anteil für die vermietete Fläche kann steuerlich geltend gemacht werden.
Kreditzinsen für Ausbildungskredite steuerlich geltend machen
Wer für seine Ausbildung einen Kredit aufnimmt, tut dies mit dem Ziel der Erzielung von Einkommen durch die Ausbildung. Die Kreditzinsen können daher steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt beispielsweise für:
- Kredit für Meisterausbildung
- Studienkredite
- Ausbildungskredite
Beim normalen BAföG können keine Zinsen steuerlich geltend gemacht werden, da es sich um ein zinsfreies Darlehen handelt.
Fazit zur steuerlichen Geltendmachung von Kreditzinsen
Die Kosten eines Kredits in Form der Zinsen können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, ist es wichtig, dass es sich bei dem Zweck des Kredits nicht um ein reinen privaten handelt.