Seit gestern läuft der Förderaufruf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der „digitale Technologien als Hebel für die Kreislaufwirtschaft“ ins Zentrum des Wettbewerbs stellt. Die „auf der Grundlage des Förderprogramms ‚Entwicklung digitaler Technologien‘“ laufende Projektsuche lädt alle Branchen ein, ihre Vorschläge einzureichen.
Prämisse des GreenTech Innovationswettbewerbs
In dem jetzt angelaufenen Auswahlverfahren hat sich das BMWK das Ziel gesetzt, unternehmerische Projektideen zu sammeln, die unter Zuhilfenahme digitaler Technologien den Weg zu einer Kreislaufwirtschaft in nachhaltiger Form ebnen. Dazu wurde vom Ministerium eine Reihe an Vorschlägen zusammengestellt, worunter sich zum Beispiel KI-Systeme, digitale Zwillinge oder die Integration des digitalen Produktpasses (DPP) wiederfinden. Durch den Rückgriff auf besagte Technologien verspricht das Programm, die Produktkonzipierung zu optimieren, vergleichbare Datenpools zu erfassen und schlussendlich Hindernisse auszumachen, die eine digitalisierte Kreislaufwirtschaft blockieren.
So soll mithilfe eines interdisziplinären Austausches der „Wissens- und Technologietransfer aus der Forschung in die Wirtschaft“ gestärkt werden, um sogenannte „Spill-Over Effekte“ auszulösen. Vor allem mittelständische Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, sich global besser zu positionieren. Auch Start-ups sind willkommen.
In mehreren Phasen zur Teilnahme
Am 24. März 2025 endet die in mehrere Abschnitte gegliederte Anmeldephase für den GreenTech Innovationswettbewerb. Wert legt das BMWK bei der Auswahl der Ideenvorschläge u. a. auf eine umfassende Berücksichtigung sämtlicher „Wertschöpfungs-, Liefer- und Recyclingketten“. Den ökologischen Fußabdruck dabei minimal zu halten ist eine Anforderung der geplanten Symbiose aus Technologie und Kreislaufwirtschaft.
Die finanziellen Fördermittel für die ausgewählten Projekte beträgt bisher um die 20 Millionen Euro. Ab Februar 2026 soll es dann los gehen, die besten und innovativsten Projektideen in die Tat umzusetzen, wobei deren Umsetzung jeweils für eine Maximaldauer von 36 Monaten angesetzt ist.