Die Verhandlungen über die transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada (CETA) sowie zwischen der EU und den USA (TTIP) stoßen auf Kritik aus Politik und Wirtschaft. So stellt sich die bayerische SPD-Landtagsfraktion gegen das geplante Freihandelsabkommen CETA und fordert eine Volksbefragung. „In der aktuellen Fassung ist der Vertrag nicht zustimmungsfähig und falls es eine bessere Version geben sollte, wollen wir die bayerischen Bürger darüber abstimmen lassen“, erklärt der SPD-Fraktionsvize Hans-Ullrich Pfaffmann. Insbesondere den Investorenschutz und die geplanten privaten Schiedsgerichte stehen im Fokus der SPD-Kritik. „Dieses Abkommen ist ein Abkommen der Lobbyisten und führt zu einem Markt der Mächtigen auf Kosten der Bürger“, betont Pfaffmann. In ihrem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag fordert die SPD mehr Transparenz über den Inhalt des Abkommens sowie eine Befragung der Bürger. Auch die Fraktion der Freien Wähler warnt vor CETA sowie TTIP, da sie den Mittelstand in Bayern gefährden. „Durch die Handelsverträge wird der Mittelstand unter Druck geraten, die duale Ausbildung und der Meistertitel sind dadurch in Gefahr“, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Freien Wähler, Thorsten Glauber. In den geplanten Freihandelsabkommen sehen die Freien Wähler außerdem eine Gefahr für den bayerischen Verbraucherschutz und befürchten zunehmende Privatisierungen, etwa bei der Trinkwasserversorgung. Vor einem Votum Bayerns im Bundesrat verlangen die Freien Wähler, entsprechend der Forderung der SPD, in einem Dringlichkeitsantrag an den Bayerischen Landtag eine Volksbefragung. Ob der Bundesrat allerdings bei den Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada sowie den USA zustimmen muss, ist bislang unklar.
Auch der Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft (BVMW) übt Kritik an CETA und TTIP. Zwar befürwortet der BVMW grundsätzlich ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada bzw. den USA, allerdings nicht in der Form, wie sie derzeit verhandelt werden. Im Fokus der Kritik steht dabei der verankerte Investorenschutz (ISDS), der es den Unternehmen ermöglichen soll, Staaten vor privaten Schiedsgerichten wegen vermeintlich ergangener Gewinne zu verklagen. „Mit durchschnittlichen Kosten von acht Millionen US-Dollar ist solch ein Rechtsstreit kaum eine Option für kleine und mittlere Unternehmen“, kritisiert Mario Ohoven, Präsident des BVMW. Einen weiteren Stolperstein sieht Ohoven in der Erhaltung von Standards im Verbraucherschutz. Dabei geht es ihm nicht um das viel verschmähte Chlorhuhn, sondern vielmehr um zwei kollidierende Welten, die nicht leicht miteinander in Einklang zu bringen sind: „Den amerikanischen Prinzipien der Rückvergütung nach dem Kauf in Verbindung mit anschließendem Gerichtsverfahren steht die europäische Idee vom Verbraucherschutz vor dem Kauf gegenüber“, betont Ohoven. Die eigentliche Herausforderung liegt demnach in der Schaffung eines einheitlich hohen Verbraucherschutzniveaus nach europäischen Modell, mit dem beide Seiten leben können. Bei allem Verhandlungsgeschick, das noch nötig sein wird, um die Freihandelsabkommen im Sinne des Mittelstands abzuschließen, ist man sich in Wirtschaftskreisen über ihre Notwendigkeit für die Exportnation Deutschland dennoch weitgehend einig. „Gerade für den Mittelstand eröffnen solche Abkommen enorme Wachstumschancen und tragen außerdem zur Durchsetzung einheitlich hoher Standards im weltweiten Handel bei“, erklärt Ohoven.