Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche dem Gesetzentwurf des sogenannten Lieferkettengesetzes zugestimmt. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass Unternehmen in ihren globalen Lieferketten auf die Einhaltung von Arbeitsstandards achten. Die Unternehmen werden mit dem Gesetz in die Pflicht genommen, dass ihre Zulieferer Menschenrechte sowie Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz gewährleisten.
Ab 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter
Das Gesetz zielt zunächst vor allem auf große Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter und gilt ab 2023. Ab 2024 soll es dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern greifen. Verletzen Unternehmen die per Gesetz auferlegten Sorgfaltspflichten, drohen Bußgelder bis zu 800.000 Euro. Zudem können die Unternehmen dann von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Kinderarbeit und unmenschlichen Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern soll so ein Riegel vorgeschoben werden. Doch das Gesetz verursacht aus Sicht der Wirtschaft mehr Schaden als Nutzen.
Kritik aus Bayern am Lieferkettengesetz
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) findet den Zweck des neuen Gesetzes grundsätzlich lobenswert: „Wir wollen nachhaltiges Wachstum und höhere Beschäftigung in Entwicklungs- und Schwellenländern. Aber nicht auf Kosten von Menschenrechtsverletzungen. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung mit dem Lieferkettengesetz auf die weltweite Einhaltung von Sozialstandards hinwirkt.“ Doch er kritisiert die Lücken und die schwammigen Bestimmungen im Gesetzentwurf: „Aber wie man sieht, ist gut gemeint, nicht automatisch gut gemacht. So sind beispielsweise viele Begriffe im Gesetz schwammig und bedeuten gerade für die zahlreichen mittelständischen und kleineren Unternehmen, die mittelbar auch betroffen sind, eine große Rechtsunsicherheit. Das ist mangelhaft und eine Gefahr, dass heimische Firmen über Gebühr belastet werden“, so Aiwanger.
Mittelstand befürchtet Übertragung der Verantwortung
Der Mittelstandsverband BVMW kritisiert, dass Verpflichtungen auf die kleineren Unternehmen übertragen würden. „Die Verantwortung der großen Unternehmen wird auf die kleineren Unternehmen abgewälzt“, sagt Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer des BVMW. Er befürchtet daher steigende Bürokratie und eine wachsende Unsicherheit im Mittelstand. Statt eines Gesetzes für deutsche Unternehmen fordert der BVMW daher eine verstärkte Einwirkung der europäischen Regierungen auf Entwicklungsländer, die bei Verstößen gegen Sozialstandards nicht mehr in die EU liefern dürfen sollten.